Der Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtags hat sich heute auf Verbände und Institutionen geeinigt, die während der gemeinsamen Sitzung mit dem Haushaltsausschuss zur Schuldenbremse angehört werden sollen. Die Sitzung findet am 3. und 4. November statt. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben zudem eine gemeinsame Liste von Experten präsentiert, die der Landtag zur Anhörung einladen wird.
„Die Landesregierung hat mit ihrem geänderten Haushaltsentwurf die Grundlage für das weitere gesetzliche Verfahren gelegt“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jens Nacke. „Mit unserem Gesetzesentwurf zur Einführung der Schuldenbremse kommen wir dem Ziel, ab 2017 keine neuen Schulden zu machen, ein großes Stück näher.“ Grascha ergänzte: „Die Zeiten der Spendierhosen sind vorbei. Wir wollen die schwarze Null so schnell wie möglich erreichen.“
Während der Sitzung am 3. und 4. November sollen der Landesrechnungshof Niedersachsen, Kommunale Spitzenverbände, Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Niedersächsischer Beamtenbund (NBB), der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK), der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen sowie die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege angehört werden.
Auf der gemeinsamen Expertenliste von CDU und FDP stehen: Prof. Dr. Lars P. Feld, Walter Eucken Institut e. V. (Freiburg); Prof. Dr. Clemens Fuest, Saïd Business School University of Oxford; Prof. Dr. Winfried Fuest, Institut der Deutschen Wirtschaft (Köln); Prof. Dr. Christop Gröpl, Universität des Saarlandes (Saarbrücken); Prof. Peter M. Huber, Ludwig-Maximilians Universität München.
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