Niedersachsen bekommt ein wirtschaftsfreundliches, EU-konformes und modernes Gaststättengesetz. Davon ist der wirtschaftspolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Ernst-August Hoppenbrock, überzeugt. Das Gesetz ist heute im Landtag mit den Stimmen der CDU- und FDP-Fraktionen beschlossen worden.
„Mit dem Niedersächsischen Gaststättengesetz wollen wir das Gaststättenrecht von unnötiger Bürokratie befreien“, erklärte Hoppenbrock. Die Zielsetzung laute daher klar: So viel Regulierung wie nötig und so wenig Bürokratie wie möglich.
Hoppenbrock erklärte, dass der Bekämpfung des Alkoholmissbrauches im Landesgesetz mehr Gewicht gegeben worden sei als im Bundesrecht. Außerdem seien mit dem Gesetz Vorgaben der EU umgesetzt worden. „Mit dem Gaststättengesetzes erleichtern wir Gastronomen die Gründung von Existenzen“, wie Hoppenbrock in seiner Rede verdeutlichte. Hiervon würden künftig rund 20.000 niedersächsische Gastronomen profitieren.
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