„Die Koalition von CDU und FDP steht geschlossen hinter den niedersächsischen Gartenbetrieben. Diese Betriebe haben zum Teil seit Jahrzehnten am Sonntag geöffnet. Wir wollen das nicht ändern. Deshalb haben wir eine Änderung erarbeitet, mit der das Niedersächsische Ladenöffnungs- und Verkaufszeitengesetz diesem Rechnung trägt“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, anlässlich der Verabschiedung des Entwurfes in der heutigen Fraktionssitzung.
In den vergangenen Wochen wurden vermehrt juristische Auseinandersetzungen wegen der Ausnahmevorschriften für Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen geführt. „Im Interesse der Gartenbetriebe ist zu berücksichtigen, dass Pflanzen und Blumen einer kontinuierlichen Pflege bedürfen und daher regelmäßig an den Tagen nachgefragt und erworben werden, an denen sie beispielsweise als Grabschmuck, Mitbringsel oder Geschenk verwendet werden sollen“, so Nacke. Der erarbeitete Gesetzentwurf stelle nun klar, dass Verkaufsstellen, die nach ihrem Sortiment auf den Verkauf von Blumen und Pflanzen ausgerichtet seien, an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von täglich drei Stunden geöffnet werden dürften. „Damit wird im Gesetz deutlich, dass die niedersächsischen Betriebe wie Verkaufstellen in den angrenzenden Bundesländern behandelt werden“, sagte Nacke.
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