Landesblindengeld wird an europäisches Recht angepasst


| Foto: Ado



Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Änderungsentwurf des „Gesetzes über das Landesblindengeld für Zivilblinde“ beschlossen und zur weiteren Beratung in den Landtag eingebracht. „Mit dem Entwurf passen wir unser Gesetz an europäisches Recht an“, sagte Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan. Laut Entwurf könnte der Anspruch auf Blindengeld künftig unter bestimmten Bedingungen auch für Menschen gelten, die ihren Wohnsitz nicht in Niedersachsen haben.


mehr News aus Wolfenbüttel