Landesregierung überträgt Aufgaben in der beruflichen Bildung der Steuerfachangestellten auf die Steuerberaterkammer




Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, der Steuerberaterkammer Niedersachsen Zuständigkeiten in der beruflichen Bildung der Steuerfachangestellten zu übertragen. Damit wird die Steuerberaterkammer künftig selbst Fragen entscheiden, welche die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildern betreffen.

„Mit der Übertragung stärken wir die Selbstverwaltung in diesem Berufsfeld und straffen die Verwaltungsverfahren. Das bedeutet letztlich weniger Bürokratie“, sagte Minister Dr. Bernd Althusmann. Die staatliche Rechtsaufsicht des Kultusministeriums wird durch die Aufgabenübertragung nicht berührt.

Die erforderliche Neufassung einer Verordnung wurde zugleich dazu genutzt, verschiedene Rechtsvorschriften zusammenzuführen. In der neuen „Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich der Bildung“ (ZustVO-Bildung) werden unter anderem Vorschriften zur beruflichen Bildung und zur Schulpflicht zusammengeführt.


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