Landesregierung verabschiedet Aktionsplan gegen häusliche Gewalt




Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den „Aktionsplan III zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Paarbeziehungen“ beschlossen.

Mit den vorherigen Aktionsplänen I und II war bereits – wie der Bericht des interministeriellen Arbeitskreises Häusliche Gewalt beweist – eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Polizei, den Staatsanwaltschaften, den Unterstützungseinrichtungen für Frauen sowie den Gewaltberatungsstellen und den Jugendämtern entwickelt worden.

Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan, Kultusminister Bernd Althusmann, Justizminister Bernd Busemann und Innenminister Uwe Schünemann erklärten dazu: „Die Beratungs- und Unterstützungsangebote werden gut angenommen. Die gemeinsamen Anstrengungen wirken. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Fallzahlen nicht.“

Die Schwerpunkte des heute beschlossenen Aktionsplans sind:

- Die Vermittlung von interkultureller Kompetenz für Einrichtungen, die in das Thema häusliche Gewalt eingebunden sind, soll weiter verbessert werden. In einem ersten Schritt hat das Sozialministerium eine einjährige Weiterbildung für Beraterinnen an der Universität Hannover ins Leben gerufen. Der Aufbau des landesweiten Netzwerks „Interkulturelle Beratung“ wird weiter gefördert. Dieses Angebot soll durch Fortbildungsangebote für alle beteiligten Institutionen wie die Polizei ergänzt werden.

- Die Arbeit mit Tätern häuslicher Gewalt soll weiter ausgebaut werden. Seit 2010 fördert das Land sieben Täterberatungsstellen, die psychosoziale Beratungsangebote anbieten.

- Die Hilfen im Bereich „Gewaltschutz“ und „Kinderschutz“ werden noch besser verzahnt.

- Frauen mit Behinderungen erhalten einen leichteren Zugang zu den Unterstützungseinrichtungen.

- Zahnärzte müssen für die Problematik häuslicher Gewalt sensibilisiert werden, da sie mit den Verletzungen von Betroffenen oft zeitnah konfrontiert werden.

- Trauma-Ambulanzen werden auch für diejenigen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, zugänglich gemacht.

- Es wird geprüft, wie polizeiliche Platzverweise noch besser kontrolliert werden können und wie in 2012 gestartete Modellprojekt „ProBeweis“ mit dem Angebot der kostenfreien und vertraulichen Dokumentation für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt auf Dauer flächendeckend ausgebaut werden kann.

- Die Staatsanwaltschaft wird noch besser mit der Gerichtshilfe oder den Gewaltberatungsstellen vernetzt.


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