Landkreis. Der Landkreis Wolfenbüttel begrüßt ausdrücklich die Absicht des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB), sich mit dem Thema „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ auseinander zusetzen und in diesem Zusammenhang vorhandene Vorranggebiete für Windenergienutzung zu erweitern und neue festzulegen. Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Bauen und Klimaschutz nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) des ZGB zur Kenntnis.
Als Landkreis, der sich das Thema Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben hat, setze man auf Windenergie, wie Dezernent Claus-Jürgen Schillmann betonte. In einigen Punkten wurden dann aber doch Bedenken angemeldet, die der ZGB noch korrigieren müsse.
Beim Vorranggebiet Remlingen sollte die Nordspitze der Erweiterung (Potentialfläche 2) überprüft werden, da sie den Zwei-Kilometer-Restriktionsradius des Landschaftsbildgutachtens zur Asse unterschreite. Im Oderwald (Vorranggebiet Cramme) befinden sich zwei Schwarzstorchnester. Diese seien bislang nicht bei der Planung beachtet worden. Die Beziehungen der Schwarzstörche zu Bereichen westlich von Cramme (Nordbach- und Fuhseniederung, Klärteich Ill bei Salzgitter-Heerte) als Nahrungshabitate seien zu untersuchen, unter Umständen sei die Potentialfläche zu verkleinern.
Im neuen Vorranggebiet Schladen sei der Abstand von nur 500 bis 600 Meter zum FFH-Gebiet Okertal zu gering, da die Empfehlung von 1200 Meter weit unterschritten werde. Die räumlich-funktional trennende Wirkung der Autobahn werde für die Vögel als gering angesehen, zumal die A 395 größtenteils im Einschnitt verlaufe.
Auch im Bereich des geplanten Vorranggebietes um Ahlum sollte nachgemessen werden. Der Abstand zum Schwarzmilanhorst sollte gemäß den Hinweisen des Kreises ebenfalls 1000 Meter betragen.
Im Landkreis Wolfenbüttel sind bis dato fünf Vorrangstandorte für Windenergieanlagen im RROP festgelegt, nach dem Entwurf sollen es acht Vorrangstandorte sein. Flächenmäßig sollen, ausgehend von bislang 449 Hektar, insgesamt 1296 Hektar festgelegt werden.
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