Nach Medienberichten über Langzeitstudenten an Hannovers Universitäten, die mitunter seit über 25 Jahren immatrikuliert sind, hat der stellvertretende Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagfraktion, Dirk Toepffer, die Hochschulen zum Handeln aufgefordert.
„Lebenslanges Lernen bedeutet nicht, es sich auf Kosten der Allgemeinheit bis zur Rente in der Uni-Mensa gemütlich zu machen“, sagte Toepffer. „Leibniz Universität und MHH sollten sich im Interesse der Schulabgänger, die händeringend einen Studienplatz suchen, von ihren Berufsstudenten trennen.“
Die seitens der Leibniz Universität geäußerte Einschätzung, es gebe keine rechtliche Handhabe gegenüber Langzeitstudenten, teilte der CDU-Fraktionsvize nicht. „Das Niedersächsische Hochschulgesetz verweist in dieser Frage auf die jeweiligen Prüfungsordnungen: Darin kann geregelt werden, innerhalb welchen Zeitraums ein Student seine Prüfung ablegen muss und somit folglich auch, wann jemand als endgültig nicht bestanden exmatrikuliert werden kann.“ Toepffer verwies in diesem Zusammenhang auch auf das Hochschulgesetz Schleswig-Holsteins, das mit dem Niedersachsens vergleichbar sei. „In Schleswig-Holstein hat man bereits von der Möglichkeit der Zwangexmatrikulation Gebrauch gemacht. Ich sehe kein Problem darin, das hier auch zu tun, wenn jemand seine Regelstudienzeit etwa um die doppelte Dauer überschreitet und damit dokumentiert, dass ihm an einem akademischen Abschluss nichts gelegen ist.“
Toepffer betonte, dass es immer wieder Fälle gebe, in denen Studenten etwa wegen Krankheit, Veränderungen im familiären Umfeld oder Auslandsaufenthalten die Regelstudienzeit überschreiten würden. „Ausnahme- und Härtefälle sollten immer von der Universität berücksichtigt werden. Es gibt sicherlich viele Gründe, warum ein Studium länger dauert, als geplant. Der Grund sollte nur nicht in der möglichst langen Nutzung vergünstigter Bahn-Tickets liegen.“
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