Ministerpräsident David McAllister: "Den legalen Waffenbesitz von Extremisten effektiv bekämpfen“




Der Bundesrat hat heute einen Antrag des Landes Niedersachsen beraten, das Waffengesetz zu ändern. Demnach soll künftig nach Vorstellungen der Landesregierung eine Regelanfrage der Waffenbehörden beim Verfassungsschutz im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung eingeführt werden, bevor waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt werden. Der Gesetzesentwurf wird jetzt in den Ausschüssen beraten.

Dazu erklärte Ministerpräsident David McAllister:

„Die Mordserie der so genannten „Zwickauer Terrorzelle“ hat uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass sich unser Staat Rechtsextremisten und deren Gedankengut wachsam, unnachgiebig und dauerhaft entgegenstellt.

In den vergangen Monaten haben wir gemeinsam in diesem Sinne bedeutende Schritte unternommen:

Seit dem 31. August 2012 ist das Bundesgesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus’ in Kraft. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurde die Rechtsextremismusdatei in Betrieb genommen.

Im vergangen Monat wurde ein gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum von über 40 Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern in Betrieb genommen.

Darüber hinaus hat der Bundesrat heute die Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens beschlossen.

Aber: Es fehlen Bestimmungen, die es ermöglichen, den legalen – nicht nur den illegalen – Waffenbesitz von Extremisten und damit auch von Rechtsextremisten effektiv zu unterbinden.

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus eine Änderung des Waffengesetzes zu verbinden. Diese hatte die Einführung einer Regelanfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung zum Gegenstand. Diesen Vorschlag hat jedoch der Bundestag nicht übernommen.

Zwar ist es bereits heute möglich, den Waffenbesitz unzuverlässiger Personen zu unterbinden. Diese Regelungen sind allerdings oft nicht praxistauglich. Die Waffenbehörden erhalten oft nicht alle Informationen, die sie benötigen.

Sie können bisher nur in Ausnahmefällen von den Verfassungsschutzbehörden Informationen bekommen. Und beim Verfassungsschutz sind die wichtigsten Erkenntnisse über die rechtsextreme Szene vorhanden.

In den meisten Fällen können die Behörden somit gegenwärtig nicht wissen, ob ein Waffenbesitzer rechtsextrem und damit unzuverlässig ist. Das gilt vor allem dann, wenn ein Waffenbesitzer noch nicht strafrechtlich oder ordnungsrechtlich in Erscheinung getreten ist. Über diese Personen enthalten beispielsweise das Bundeszentralregister oder das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister keine entsprechenden Informationen.

Erst mithilfe der Informationen von Polizei und Verfassungsschutz ergibt sich für die Waffenbehörden ein vollständiges Bild um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Personen hinreichend zu überprüfen. Es wäre also sinnvoll, dass zukünftig relevante Erkenntnisse der Behörden frühzeitig und effektiv zusammengeführt werden.

Niedersachsen setzt sich deshalb dafür ein, eine waffenrechtliche Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern einzuführen. Denn nur so können Informationsdefizite beseitigt und der legale Waffenbesitz von Extremisten effektiv bekämpft werden.“


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