MIT Wolfenbüttel begrüßt Flexirentengesetz des Bundeskabinetts


Holger Bormann, MIT Wolfenbüttel. Foto: Privat
Holger Bormann, MIT Wolfenbüttel. Foto: Privat | Foto: Privat

Wolfenbüttel. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU Wolfenbüttel wertet den Beschluss des Bundeskabinetts zur Flexi-Rente laut Pressemitteilung als großen Erfolg:


„Es ist eine gute Nachricht, dass der Gesetzentwurf endlich auf den Weg gebracht wird“, sagt Holger Bormann, Vorsitzender der MIT Wolfenbüttel. Er nennt die Flexi-Rente ein „längst überfälliges Signal“ in der Rentenpolitik: „Nur weil jemand ein bestimmtes Alter erreicht hat, gehört er deswegen noch nicht automatisch zum alten Eisen. Wir geben den Menschen endlich das Recht, selbst zu entscheiden, wie lange sie arbeiten wollen.“ Bormann geht davon aus, dass das Gesetz zügig im Bundestag verabschiedet wird.

Wer länger arbeitet, soll nach dem Gesetz mehr Rente erhalten, wenn er
weiter in die Rentenversicherung einzahlt. So profitiert der Arbeitnehmer
auch von den Beiträgen, die sein Arbeitgeber für ihn zahlt und die die
Rentenversicherung bislang einbehalten hat. Ferner müssen Arbeitgeber für
Mitarbeiter, die über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, künftig
keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Damit werden zwei
zentrale Forderungen der MIT umgesetzt. MIT-Vorsitzender Bormann ist
erleichtert, dass das Gesetz nach drei Jahren zäher Verhandlungen auf dem
Weg ist: „Von der Flexi-Rente profitieren alle Seiten: Der Staat nimmt mehr Steuern ein, der Arbeitgeber kann seine Fachkräfte länger im Betrieb halten und der Arbeitnehmer kann seinen Renteneinstieg nach seinen Wünschen freier gestalten.“

Das Gesetz soll ab 2017 in Kraft treten. Schon 2014 sind auf Druck der MIT
die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Flexi-Rente geschaffen
worden. Seitdem ist es erlaubt, Arbeitsverträge im Rentenalter unendlich oft zu befristen. Damit wird der Einsatz von „Flexi-Rentnern“ für Arbeitgeber erst attraktiv.

MIT-Vorsitzender Bormann plädiert dafür, dass die Regelung auch auf Beamte
übertragen wird: „Es ist nicht einzusehen, dass rüstige Beamte mit 67 in
Zwangspension geschickt werden, wenn sie gerne weiterarbeiten wollen und der Dienstgeber ihre Expertise dringend braucht.“


mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


CDU Rente