Dettum. Ein 51-jähriger Mann aus Dettum musste sich in den vergangenen Wochen vor Gericht verantworten. Er sollte im Jahr 2018 einen 11-jährigen Jungen in seinem Keller sexuell genötigt und missbraucht haben (regionalHeute.de berichtete). Nun wurde er vom Landgericht Braunschweig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, wie das Landgericht auf Anfrage von regionalHeute.de berichtet.
Dabei würden zwei Monate wegen rechtswidriger Verfahrensverzögerung bereits als verbüßt gelten. Die Verurteilung entspreche dabei dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Mannes hatte einen Freispruch beantragt. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.
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