Neue Regelung bei IHK-Gesetz


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Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung einen Entwurf zum Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) und des Gesetzes zur Ausfüllung des Berufsbildungsgesetzes auf dem Gebiet der Berufsbildung im öffentlichen Dienst zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Mehrfache bundesrechtliche Änderungen des IHKG machen diese Anpassung im Landesrecht erforderlich. Der Gesetzesentwurf teilt nun ausdrücklich die Zuständigkeit für die Aufsicht der Industrie- und Handelskammern dem jeweiligen Fachressort zu. Als Aufsichtsbehörden zuständig bleiben damit weiterhin das Wirtschaftsministerium und in Angelegenheiten der Berufsbildung das Kultusministerium. Die Änderung des Gesetzes zur Ausfüllung des Berufsbildungsgesetzes auf dem Gebiet der Berufsbildung im öffentlichen Dienst beinhaltet vor allem redaktionelle Anpassungen.


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