Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof und zur Aufhebung vorkonstitutionellen Verfassungsrechts“ und dessen Einbringung in den Niedersächsischen Landtag beschlossen.
Mit den vorgesehenen neuen Regelungen werden – auf Anregung des Staatsgerichtshofs selbst – verschiedene Vorschriften übernommen, die beim Bundesverfassungsgericht bereits praktiziert werden und die sich dort inzwischen bewährt haben.
Dazu gehört insbesondere,
- mündliche Verhandlungen für Rundfunk-, Fernseh- und Filmaufnahmen in einem eingeschränkten Maße zu öffnen,
- in Wahlprüfungsverfahren von mündlichen Verhandlungen abzusehen
- und sachkundigen Dritten die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
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