Niedersächsische Landesregierung passt Ausbildungsverordnung für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst der Praxis an




Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst in mehreren Punkten zu verändern und sie damit aktuellen schulpolitischen Entwicklungen anzupassen.

Die Änderungen im Überblick:

- Die Oberschule als neue Schulform ist jetzt auch als Ausbildungsort verordnungsrechtlich verankert.

- Jede Ausbildungsschule ist nun auch eine inklusive Schule. Die inklusive Ausbildung wurde in die Verordnung aufgenommen.

- Die Ausbildungsstruktur für Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Gymnasien, die an einer IGS ausgebildet werden, wurde vereinfacht: Sie sind nicht mehr zwingend gehalten, ein halbes Jahr ihrer 18-monatigen Ausbildungszeit an einem Gymnasium zu absolvieren.

- Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ist künftig dazu verpflichtet, ein Seminarprogramm zu erstellen. Als Orientierungsrahmen dient es der systematischen Qualitätssicherung und erhält damit eine besondere Bedeutung in der Lehrerausbildung.

- Die Leiterin bzw. der Leiter eines Studienseminars hat künftig die Möglichkeit, an Staatsprüfungen teilzunehmen und kann dabei auch den Vorsitz des Prüfungsausschusses übernehmen. Bislang sah die Verordnung lediglich eine Teilnahme als Zuhörerin bzw. Zuhörer vor. Bei der Notenfindung mussten sie bisher den Prüfungsausschuss verlassen.

- Die Übergangsvorschrift für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen soll um zwei Jahre und einen Monat bis zum 31. Juli 2017 verlängert werden. Der Grund: Zum Ende des Sommersemesters 2015 wird es in Niedersachsen aufgrund der verlängerten Masterphase keine eigenen niedersächsischen Absolventinnen und Absolventen für die Schulformen Grund-, Haupt-, Real- und Oberschule geben. Um die Ausbildung in Niedersachsen für Interessentinnen und Interessenten aus anderen Ländern dennoch attraktiv zu halten, wird die Möglichkeit einer Zuordnung im Vorbereitungsdienst zu einem schulformübergreifenden Lehramt so weiterhin gegeben.

Eine weitere Änderung der Verordnung regelt nun, dass Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik, die bislang ausschließlich an Förderschulen ausgebildet wurden, künftig mindestens die Hälfte ihrer Ausbildungsstunden an einer allgemeinen Schule absolvieren müssen.

Die Änderungen seien nach Ansicht von Kultusministerin Frauke Heiligenstadt längst überfällig. Es sei jahrelang versäumt worden, die rechtlichen Voraussetzungen der Praxis und den schulpolitischen Gegebenheiten anzugleichen.

Inklusion werde nicht nur die Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen, sondern alle Schülerinnen und Schüler in den Blick nehmen, sagte die Kultusministerin. „Damit können sozialpädagogische Lehrkräfte schon während ihrer Ausbildung wichtige Erfahrungen mit heterogenen Lerngruppen sammeln“.

Die Verordnung wurde heute vom Kabinett zur Verbandsbeteiligung frei gegeben.


mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


Schule Schule Wolfenbüttel