Öffentlichkeit kann zu Asse-Vorhaben Stellung beziehen

Vom 19. September bis 18. Oktober 2024 können Stellungnahmen zu den Verfahrensunterlagen eingereicht werden.

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Archivbild | Foto: Rudolf Karliczek

Asse. Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig beginnt am 19. September 2024 offiziell mit der Raumverträglichkeitsprüfung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II im Landkreis Wolfenbüttel. Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung findet auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt, heißt es in einer Pressemitteilung am heutigen Dienstag.



Für die Rückholung seien verschiedene Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe der Schachtanlage notwendig, damit die durch den Gesetzgeber beauftragte Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) den Atommüll bergen und die Schachtanlage Asse II gemäß Atomgesetz unverzüglich stilllegen kann. Zu den raumordnerisch zu prüfenden Maßnahmen würden die Errichtung eines neuen Rückholschachtes sowie eines Gebäudekomplexes mit Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager, die Ertüchtigung und Kappung der Kreisstraße K 513 und die Anbindung eines 110-kV-Erdkabels zählen, heißt es in der Mitteilung weiter. .

Digitale Möglichkeiten der Beteiligung


Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung findet auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Vom 19. September bis zum 18. Oktober 2024 besteht die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern und Stellungnahmen abzugeben. Vorzugsweise kann hierfür eine digitale Beteiligungsplattform genutzt werden: www.beteiligung-landesplanung.de/rvp-asse. Darüber hinaus ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail anrvp-asse@arl- bs.niedersachsen.de oder schriftlich an das ArL Braunschweig, Dezernat 2, Friedrich-Wilhelm- Straße 3, 38100 Braunschweig zu senden.

Einsichtnahme in Braunschweig und Remlingen möglich


Die Verfahrensunterlagen können im genannten Zeitraum auch beim ArL Braunschweig und in der Infostelle Asse in Remlingen eingesehen werden.

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig Friedrich-Wilhelm-Str. 3, 38100 Braunschweig, Telefon 0531 484 1031 Fax: 0531 484 1099 oder im Internet unter www.arl-bs.niedersachsen.de presse@arl-bs.niedersachsen.de. Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr.

Infostelle Asse: Am Walde 1, 38319 Remlingen Öffnungszeiten Mittwoch und Donnerstag 10 bis 17 Uhr.

Die eingehenden Stellungnahmen werden vom ArL Braunschweig ausgewertet und in Form einer Synopse aufbereitet. Diese wird auf der Internetseite des ArL Braunschweig veröffentlicht. Eine individuelle Rückmeldung auf die eingegangenen Äußerungen erfolgt jedoch nicht.
Weitere Informationen finden Sie ab dem 19. September unter: www.arl-bs.niedersachsen.de/rvp-asse-beteiligung.

Hintergrund


In der Raumverträglichkeitsprüfung wird geklärt, ob ein geplantes Vorhaben mit den Vorgaben der Raumordnung übereinstimmt. Ergebnis der RVP ist die so genannte Landesplanerische Feststellung. Diese muss bei dem/den anschließenden Zulassungsverfahren, in denen das Vorhaben am Ende genehmigt wird, berücksichtigt werden. Anders als eine Planfeststellung kann die Landesplanerische Feststellung als Ergebnis der RVP nicht unmittelbar gerichtlich überprüft werden, da sie einen gutachterlichen Charakter hat.


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