Offener Brief: Bürgermeister erklärt erweiterte Notbetreuung

Der Bürgermeister von Wolfenbüttel bittet die Eltern, folgende Hinweise zu beachten, wenn sie ihr Kind in die Notbetreuung geben wollen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. In einem offenen Brief wendet sich Bürgermeister Thomas Pink an die Bürger und Eltern in Wolfenbüttel. Darin beschreibt er die aktuellen Vorkehrungen in der erweiterten Notbetreuung, die durch die Corona-Lockerungen möglich gemacht worden seien. Wir veröffentlichen diesen Brief unkommentiert und ungekürzt.


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

das Infektionsgeschehen im Landkreis Wolfenbüttel hat sich in den vergangenen Wochen - wie in den meisten Landkreisen und Städten Deutschlands - erfreulicherweise stabilisiert. Dadurch konnten die weitreichenden Beschränkungen, die im März dieses Jahres verfügt worden waren, bereits teilweise wieder aufgehoben werden. Gleichwohl zeigen lokale Ausbrüche, auch und insbesondere in Niedersachsen, dass weiterhin ein vor- und umsichtiges Verhalten geboten ist, um die Zahl der Neuinfektionen möglichst gering zu halten.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung freut es mich sehr, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass die Stadt Wolfenbüttel weitere Lockerungsschritte im Hinblick auf die Betreuung in den Kindertagesstätten vollziehen kann. Ab der kommenden Woche wird die Notbetreuung in den KiTas deutlich ausgebaut. Es ist vorgesehen, dass 50 Prozent der Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Dementsprechend werden die Aufnahmekriterien für die Notbetreuung wie folgt geändert:

Aufgenommen werden Kinder von Eltern, die die Voraussetzungen einer der nachfolgend genannten Kategorien, die in abgestufter Priorität gelten, erfüllen. Diese Kriterien entsprechen grundsätzlich denen, die bereits in den vergangenen Wochen gelten. Allerdings muss von den Eltern ab der kommenden Woche nicht mehr nachgewiesen werden, ob eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit besteht. Es entfallen somit die bisherigen Prüfungen über die Inanspruchnahme von Sonderurlaub, Homeoffice oder weiterer Alternativen, die eine Betreuung des Kindes im privaten Rahmen ermöglichen würden.

Kategorie 1: Systemrelevanter Beruf sowie Härtefallregelungen


- ein Elternteil ist in einem systemrelevanten Beruf der "kritischen Infrastruktur" tätig
- es droht eine Gefährdung des Kindeswohls
- durch Kündigung droht nachweislich der Verlust des Arbeitsplatzes

Zu den Berufsfeldern der "kritischen Infrastruktur" gehören nach wie vor:

- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischem Bereich und pflegerischem Bereich
- Hauptamtlich beziehungsweise hauptberuflich Beschäftigte im Bereich der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr
- Beschäftigte im Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbaren Bereichen
- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung von Staats- und Regierungsfunktionen
- Beschäftigte im Bereich der Daseinsvorsorge mit Sicherstellungsauftrag, wie zum Beispiel für die Wasser-, Strom-, Fernwärme-, Mineralöl- und Gasversorgung, Entsorgung (Müllabfuhr), Lebensmittelversorgung (Produktion, Verarbeitung und Handel), Informationstechnik und Telekommunikation, öffentlicher Personennahverkehr, Kinderbetreuung sowie Bargeldversorgung

Kategorie 2: Kinder mit Förderbedarf und Alleinerziehende


- Kinder mit einem besonderen Förderbedarf
- Berufstätige Alleinerziehende

Kategorie 3: Selbstständige


- Selbstständig tätige Personen

Kategorie 4: Ergänzende Gruppe (wenn Plätze frei sind)


Soweit noch Platzreserven bestehen:

- Eltern beziehungsweise Elternteile, die nicht unter die Kategorien 1 bis 3 fallen, und denen nachweislich ein erheblicher Verdienstausfall droht
- Anerkennung weiterer Härtefälle unter besonderer Berücksichtigung des Einzelfalls durch die KiTa-Leitungen

Zum Verfahren der Notbetreuung


Ich bitte Sie, für die Anmeldung Ihres Kindes/Ihrer Kinder das aktualisierte Formular auf der Internetseite der Stadt zu verwenden ("Notbetreuung in der KiTa durch die Stadt Wolfenbüttel") und dieses ausgefüllt und unterschrieben direkt in „Ihrer“ Kindertagesstätte abzugeben, soweit Sie eine der genannten Aufnahmekriterien erfüllen. Damit helfen Sie uns, den Einsatz des Personals, die Verpflegung der Kinder mit Mittagessen und weitere organisatorische Aspekte planen zu können. Sollten Sie in der Vergangenheit bereits einen Antrag gestellt haben, der aufgrund der ursprünglich geltenden Kriterien abgelehnt werden musste, werden die Leitungen der Kindertagesstätten – wenn nach den gelockerten Regelungen nunmehr ein Betreuungsplatz angeboten werden kann – gegebenenfalls auch auf Sie zukommen. Ihr Antrag wird sodann umgehend in der jeweiligen Kindertagesstätte geprüft.

Falls Sie weitere Unterstützung benötigen, stehen Ihnen

- Norbert Fricke, Schulamt, Telefon 05331 86-224, E-Mail: norbert.fricke@wolfenbuettel.de

und

- Andreas Binner, Schulamt, Telefon 05331 86-202, E-Mail: andreas.binner@wolfenbuettel.de

sowie

- die Leitungen der städtischen Kindertagesstätten telefonisch zur Verfügung.

Für Hortkinder in der Notbetreuung gilt zunächst weiterhin die Regelung, dass sie vormittags in der zuständigen Grundschule und im Anschluss im angemeldeten Hort betreut werden.

Betreuungsangebot für Vorschulkinder


Neben der Notbetreuung ist weiterhin ein ergänzendes Angebot in den Kindertagesstätten für die Kinder vorgesehen, die in diesem Sommer eingeschult werden. Für alle "Vorschulkinder", die nicht bereits in der Notbetreuung berücksichtigt werden, findet mindestens einmal pro Woche für mindestens zwei Stunden, im Regelfall in der Zeit zwischen 13:00 und 17:00 Uhr, ein Angebot in den Kindertagesstätten statt. Diese Gruppen sollen aus Gründen des Gesundheitsschutzes möglichst keinen Kontakt zu den Gruppen haben, die sich in der Notbetreuung befinden.

Die Leitungen haben mit ihren Teams jeweils individuelle Angebote für die Kinder, deren Einschulung bevorsteht, konzipiert. Ich bitte Sie daher, sich - soweit nicht bereits erfolgt - bei "Ihrer KiTa" über das Angebot zu erkundigen und Ihr Kind im gegebenen Fall anzumelden.

Ausblick


Die vorgenannte Ausweitung der Notbetreuung gilt zunächst für den Zeitraum vom 8. bis zum 19. Juni. In einem nächsten Schritt soll - so hat es die Niedersächsische Landesregierung angekündigt - der Übergang von der Notbetreuung in einen eingeschränkten Regelbetrieb erfolgen. Das bedeutet, dass ab dem 22. Juni voraussichtlich eine noch größere Zahl von Kindern wieder in den KiTas betreut werden kann. Die diesbezüglichen Regelungen werden voraussichtlich in der kommenden Woche vonseiten des Landes Niedersachsen vorgestellt. Ich werde Sie sodann schnellstmöglich über den weiteren Fortgang informieren.

Ihr

Thomas Pink



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