Wolfenbüttel. Die Stadtverwaltung sieht im Stadtgebiet einen Bedarf von bis zu 450 öffentlichen und "halböffentlichen" Ladepunkten für Elektroautos bis zum Jahr 2030. Das hätten erste überschlägige Betrachtungen ergeben, wie es in einer Vorlage an die Politik heißt. Doch personelle Engpässe würden dazu führen, dass sich dem Thema Elektromobilität bei der Stadt Wolfenbüttel zum aktuellen Zeitpunkt nicht voll umfassend gewidmet werden könne. Und auch die finanziellen Mittel seien knapp.
Die CDU-Ortsratsfraktion Fümmelse hat einen Antrag gestellt, in dem sie fordert, dass die Verwaltung prüft, welche möglichen Standorte zur Errichtung öffentlicher E-Ladesäulen in Fümmelse geeignet wären und ob sich der Betrieb wirtschaftlich rechnen würde. Zudem solle geprüft werden, ob an der "Alten Schule", dem Fümmelser Dorfgemeinschaftshaus, E-Ladeboxen installiert werden könnten.
Mit einer Stellungnahme reagiert die Stadtverwaltung auf den CDU-Antrag und rät der Politik zu einem einheitlichen Verfahren beim Aufbau der E-Ladeinfrastruktur, das für alle Ortsteile gleichermaßen gelten soll. Man schlägt vor, dass die Ortsräte nach bestimmten Kriterien für ein Alltags- und Zwischendurchladen Standortvorschläge entwickeln und an die Verwaltung übermitteln. Diese werde die Vorschläge dann auf Eignung, sowie bauliche, verkehrstechnische und weitere Sicherheitsaspekte hin prüfen und die weiteren Prozessschritte einleiten.
Wirtschaftliche Amortisation schwierig
Von einer tatsächlichen Berechnung der Wirtschaftlichkeit kann nach Darstellung der Stadt vorerst abgesehen werden, da selbst bei sehr stark frequentierten Ladesäulen im Innenstadtbereich eine wirtschaftliche Amortisation schwierig sei und die Wirtschaftlichkeit in den Ortsteilen mit hoher Wahrscheinlichkeit noch schwieriger erreicht werden würde. Der Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur müsse demnach bezuschusst oder externe Anbieter für den Ausbau gefunden werden. Die Stadtverwaltung rät in ihrer Vorlage an die Politik zu letzterem und verweist auf ein Angebotsportal, über das man freie Flächen der Wirtschaft anbieten könne.
Sollte sich nach einer gewissen Zeit kein externer Anbieter über das Portal gefunden haben, so hätte die Stadtverwaltung weiterhin die Möglichkeit, mögliche Anbieter von E-Ladesäulen im Rahmen von Vergaben zu beteiligen. Dabei bestünde die Option, eher unwirtschaftliche Standorte mit weitaus lukrativeren Bereichen im Paket anzubieten, um das Interesse der Anbieter zu erhöhen.
Derzeit gibt es in Wolfenbüttel 24 öffentliche Ladepunkte. Eine Übersicht über halböffentliche Ladepunkte existiert nach Angaben der Stadtverwaltung derzeit nicht und müsste erst erhoben werden. Die Freiheit in der Betreiberwahl der jeweiligen Bauherren erschwere den allumfassenden Überblick. Unter halböffentlichen Ladenpunkten sind solche zu verstehen, die zum Beispiel zu Geschäften gehören und nur für bestimmte Zeiträume beziehungsweise bestimmte Kunden öffentlich zugänglich sind.
Haushaltsberatungen sind entscheidend
Das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit hängt nun auch von den politischen Beratungen zur anstehenden Haushaltsverabschiedung ab. Die Verwaltung verweist hier vor allem auf die Erhöhung des Stellenplans, um personelle Kapazitäten zu schaffen. Fest steht, dass die Haushaltsberatungen alles andere als leicht werden dürften. Der von der Stadtverwaltung vorgelegte Haushaltsentwurf weist bereits jetzt ein mehrere Millionen hohes Defizit für die kommenden Jahre aus. Die Fraktionen sind dazu aufgerufen, Sparpotentiale zu identifizieren. Dem gegenüber stehen die vielen Wahlversprechen des erst im November neu zusammengesetzten Stadtrates.
Im Haushaltsentwurf selbst tauchen bereits unterschiedliche Posten auf, die Geld für E-Lademobilität vorsehen. So schlägt die Verwaltung vor, in diesem Jahr 30.000 Euro und ab 2023 jährlich 50.000 Euro für die Errichtung von E-Ladestationen im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Weitere 56.600 Euro sollen in 2023 für die Errichtung eines Ladepunktes auf dem Hof der Bauverwaltung und beginnend ab diesem Jahr jährlich 100.000 Euro für noch zu definierende Standorte des kommunalen eigenen Fuhrparks investiert werden.
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