Parken am Rande der Schmerzgrenze

von Thorsten Raedlein




Wolfenbüttel. Zugegeben, der Parkraum in der Wolfenbütteler Innenstadt ist in manchen Bereichen knapp bemessen. Aufgrund von Baustellen oder Veranstaltungen werden zudem Parkflächen regelmäßig gesperrt. Ärgerlich für Anwohner und Besucher der Stadt. Jede Lücke wird also genutzt. Mancher Autofahrer übertreibt es dabei aber und gefährdet mit seiner Standortwahl Fußgänger und andere Fahrzeuglenker.

In den vergangenen Wochen fielen zum Beispiel einige Parker im Bereich Kornmarkt an der Hauptkirche negativ auf.  Hart an der Schmerzgrenze wurden da Fahrzeuge am – oder sogar auf – dem dortigen Zebrastreifen abgestellt. Damit gefährden sie Fußgänger, insbesondere Kinder, die an dieser Stelle die Straße queren wollen. Unter Umständen sehen Fahrzeuglenker aufgrund der zu nahm am Zebrastreifen parkenden Gefährte diese zu spät und es kann zum Unfall kommen

Grundsätzlich gilt daher:

  • Auf dem Fußgängerüberweg sind sowohl das Warten, Halten als auch das Parken verboten.

  • Mindestabstand am Fußgängerweg: Unmittelbar vor Fußgängerüberwegen (in Fahrtrichtung) sind das Halten und Parken bis zu fünf Meter davor verboten (hinter dem Fußgängerübergang gilt übrigens kein Mindestabstand).


Gibt es für das Falschparken ein Knöllchen sind mindestens 15 Euro fällig. Es kann aber auch passieren, dass man abgeschleppt wird. Und dann ist man schnell eine dreistellige Summe los. Also lieber einen geeigneteren Parkplatz suchen, auch wenn man am Ende ein paar Meter weiter zu Fuß gehen muss.


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