Wolfenbüttel. Zwei Leichtverletzte und hoher Sachschaden sind das traurige Ergebnis der Autofahrt eines 40-Jährigen am frühen Sonntagmorgen. Der Mann hatte sich laut Polizei angetrunken hinter das Steuer seines Mustangs gesetzt und einen Unfall verursacht.
Wie die Polizei weiter berichtet, ereignete sich der Unfall gegen 1 Uhr in der vergangenen Nacht am Ortsausgang von Hedwigsburg. Der 40-Jährige befuhr mit seinem Ford Mustang die Strecke nach Kissenbrück und beabsichtigte, zwei vor ihm fahrende Fahrzeuge im Bereich einer Linkskurve zu überholen. Als er sich auf Höhe des ersten überholten Fahrzeuges befand, kam es zu einer seitlichen Kollision. Daraufhin wurde das überholte Fahrzeug von der Fahrbahn geschleudert und kam schließlich im Vorgarten eines Grundstückes zum Stehen. Im weiteren Verlauf fuhr der Mustang-Fahrer auf das vorne fahrende Auto auf. Durch die Wucht des Aufpralls drehte sich dieses und kam auf der Fahrbahn zum Stehen. Der Ford Mustang des Unfallverursachers kam bei diesem zweiten Zusammenstoß ebenfalls ins Schleudern und landete in einem Buschwerk neben der Fahrbahn.
Mustangfahrer war nicht mehr nüchtern
Bei dem Unfall wurden die Insassen des vorne fahrenden Fahrzeuges leicht verletzt. Der 25-jährige Fahrer und sein 57-jähriger Beifahrer klagten über Nackenschmerzen. Bei der Sachverhaltsaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Unfallverursacher nicht mehr ganz nüchtern war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,62 Promille. Daraufhin musste sich der Verkehrssünder einer Blutentnahme unterziehen lassen. Auf seinen Führerschein wird der in der Samtgemeinde Elm-Asse wohnende Mann voraussichtlich für mehrere Monate verzichten müssen. Dieser wurde noch am Unfallort sichergestellt. Gegen den 40-Jährigen wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
Hoher Sachschaden
Der Ford Mustang wurde dermaßen schwer beschädigt, dass von einem Totalschaden auszugehen ist. Auch die beiden anderen beteiligten Fahrzeuge, ein Renault sowie ein Peugeot, waren aufgrund ihrer Unfallschäden nicht mehr fahrbereit, sodass für sämtliche Fahrzeuge Abschleppunternehmen hinzugezogen werden mussten. Zudem dürfte der Verkehrsunfall auch beim Eigentümer des angrenzenden Grundstückes in schlechter Erinnerung bleiben, da das überholte Fahrzeug beim Abkommen von der Fahrbahn einen nicht unerheblichen Teil der Grundstücksumfriedung zerstört hat. Die Höhe des Gesamtschadens wird auf rund 50.000 Euro geschätzt.
mehr News aus Wolfenbüttel