Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt melden

Die Meldung der Reiserückkehrer hilft dem Amt, mögliche Infektionswege nachzuvollziehen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Wer aus einem Corona-Virus-Risikogebiet in den Landkreis Wolfenbüttel zurückkommt, muss dies dem Gesundheitsamt melden. Das hat der Landkreis am Donnerstag, 12. März, in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Die Meldung der Reiserückkehrer hilft dem Amt, mögliche Infektionswege nachzuvollziehen, wie der Landkreis Wolfenbüttel mitteilt.


Gerade in den vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebieten bestehe eine erhöhte Infektionsgefahr, sodass Reisende aus diesen Gebieten als ansteckungsverdächtig anzusehen seien und sich gegebenenfalls in häusliche Quarantäne begeben sollten. Weiterhin dürfen die Reiserückkehrer aus Risikogebieten keine Schulen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen betreten. Das betreffe alle Personen im Landkreis Wolfenbüttel, die sich seit dem 1. März in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Hintergrund sei die besondere Schutzbedürftigkeit der Menschen sowie erhöhte Ansteckungsgefahr für die Menschen in diesen Einrichtungen.

Die Meldung an das Gesundheitsamt erfolge unter gesundheitsamt@lk-wf.de oder 05331 84 503.


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