Samtgemeinde muss Finanzierung der Ganztagsschulen neu regeln

von Nino Milizia


Die finanzielle Beteiligung der Samtgemeinde Oderwald muss neu strukturiert werden. Symbolfoto: pixabay
Die finanzielle Beteiligung der Samtgemeinde Oderwald muss neu strukturiert werden. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Börßum. Bislang beteiligte sich die Samtgemeinde Oderwald zur Hälfte an den Aufwendungen, die durch Kooperationsverträge zur Durchführung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote an Grundschulen in Börßum beziehungsweise Cramme entstehen. Die DRV stellte jedoch fest, dass die abgeschlossenen Honorarverträge nicht zulässig sind. Eine Neuregelung muss her.


Wie aus der Beschlussvorlage der Samtgemeinde Oderwald hervorgeht, bestätigte auch die Landesschulbehörde die Auffassung der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Selbst ein Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen der Samtgemeinde als Schulträger und den Schulen sei zukünftig nicht mehr statthaft, sofern von der Samtgemeinde Honorarkräfte für die außerunterrichtlichen Betreuungsangebote eingesetzt würden. So wurde den Grundschulen eine Übergangsfrist bis zu Beginn des 2. Schulhalbjahres 2017/2018 eingeräumt, die vertraglichen Regelungen für den Ganztagsschulbetrieb neu zu gestalten.

Somit muss die finanzielle Beteiligung der Samtgemeinde Oderwald an den beiden Ganztagsgrundschulen neu strukturiert werden. In der Vorlage heißt es: "Da die finanzielle Ausstattung der Schulen für den Ganztagsbetrieb für ein attraktives Ganztagsangebot nach wie vor nicht auskömmlich erscheint, trägt eine finanzielle Beteiligung der Samtgemeinde Oderwald am Ganztagsschulbetrieb weiterhin zur Sicherung und Stärkung der Schulstandorte Börßum und Cramme bei. Aus diesem Grund ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich an einer finanziellen Beteiligung der Samtgemeinde am Ganztagsschulbetrieb festzuhalten."

Und so schwebt folgender Beschlussvorschlag im Raum, der am 21. Februar auf der Tagesordnung des Rats der Samtgemeinde Oderwald stehen wird:
Sofern das Ganztagsschulbudget der Grundschulen Börßum und Cramme nicht auskömmlich ist, beteiligt sich die Samtgemeinde Oderwald am Ganztagsschulbetrieb der Grundschulen mit einem jährlichen Zuschuss von maximal 20.000 Euro je Schule.

Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, jährlich die erforderlichen vertraglichen Regelungen mit den Grundschulen über eine Kostenbeteiligung auf der Grundlage der vorstehenden Erläuterungen abzuschließen.

Die Schulleitungen berichten jährlich im Schulausschuss über das geplante Ganztagsangebot und die damit verbundenen Kostenkalkulationen.


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