Niedersachsen. Am Sonntag, 3. April, tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Beschränkende Maßnahmen werden in dieser aber kaum noch enthalten sein. Das stellte die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens am heutigen Dienstag in einer Pressekonferenz klar. Die Möglichkeit, durch die sogenannte Hotspot-Regelung weitere Beschränkungen einzuführen, sieht sie weder für einzelne Landkreise oder Städte noch für ganz Niedersachsen.
"Wir nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten, die man uns in die Hand gibt", erklärte Behrens. Doch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz zwinge einen weitgehend zur Untätigkeit. Bislang habe man immer vorbeugend handeln wollen, nun könne man erst reagieren, wenn die Hütte brennt, fasst die Ministerin die Situation aus Ihrer Sicht zusammen.
Maskenpflicht im ÖPNV bleibt
Konkret gilt ab Sonntag nur noch die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV sowie sensiblen Bereichen wir Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen. Außerdem bleibt es bei einer Testpflicht in Kitas und Schulen sowie in Heimen, Krankenhäusern, Unterbringungseinrichtungen oder Justizvollzugsanstalten. Die konkreten Ausführungen sind derzeit noch in der Diskussion.
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Mit dieser Einschätzung sei man nicht alleine. Lediglich zwei von 16 Bundesländern hätten angekündigt, sich als Ganzes zum Hotspot zu erklären, so Behrens. In Mecklenburg-Vorpommern sei die Lage wohl tatsächlich so kritisch, dass Patienten in andere Bundesländer verlegt werden müssten. Hamburg habe als Stadtstaat eine ganz andere Struktur. Auf jeden Fall wolle man intensiv beobachten, was aus den bereits eingereichten Klagen werde. Man selbst habe in den letzten zwei Jahren 87 Corona-Verordnungen erlassen und bei 870 Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in 93 Prozent Recht behalten. Behrens bewertet dies als Erfolg. Man könne dadurch aber auch einschätzen, dass eine Hotspot-Regelung derzeit keine Chance habe.
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