Schöffen- und Jugendschöffen-Wahl steht wieder an

Jeder kann zum ehrenamtlichen Richter werden. Dafür müssen nur einige Voraussetzungen erfüllt werden.

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Symbolfoto. | Foto: regionalHeute.de

Wolfenbüttel. Mit Ablauf des Jahres 2023 enden die Amtszeiten der Schöffen sowie der Jugendschöffen beim Amtsgericht Wolfenbüttel und der Strafkammer beziehungsweise der Jugendkammer beim Landgericht Braunschweig. Bürger aus Wolfenbüttel, die sich für das ehrenamtliche Schöffenamt oder Jugendschöffenamt interessieren, können sich daher bis zum 28. Februar 2023 in eine der jeweiligen Vorschlagslisten aufnehmen lassen. Dies teilte die Stadt mit.



Die Stadt Wolfenbüttel stellt im Anschluss eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf, die voraussichtlich im März vom Rat der Stadt Wolfenbüttel beschlossen wird. Außerdem stellt die Stadt Wolfenbüttel eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen auf und leitet diese an das zuständige Jugendamt des Landkreises Wolfenbüttel weiter. Aus diesen Vorschlagslisten wählt dann der Schöffenwahlausschuss, der seinen Sitz am Amtsgericht Wolfenbüttel hat, in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Schöffen sowie Jugendschöffen für eine Amtszeit von fünf Jahren.

Über Schöffen


Schöffen sind ehrenamtliche Richter im Strafverfahren. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse.

Bei der Urteilsfindung stimmen die Schöffen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß ab. Sie werden bei den Amtsgerichten im Rahmen des Schöffengerichts und des erweiterten Schöffengerichts eingesetzt. Bei den Landgerichten sind sie in den Kleinen und Großen Strafkammern tätig.

Voraussetzungen


Die Bewerber müssen folgende gesetzliche Voraussetzungen erfüllen:
- Wohnsitz in Wolfenbüttel
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Alter zwischen 25 und 69 Jahren (am Stichtag 1. Januar 2024)
- Gesundheitliche Eignung
- Ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
- Keine schwerwiegenden Verurteilungen in der Vergangenheit oder aktuelle Ermittlungsverfahren
- Keine Insolvenz oder eidesstattliche Versicherung über das Vermögen
- Keine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR
- Nur für Jugendschöffen: Erfahrung in der Jugenderziehung

Die zu verwendenden Bewerbungsformulare sind auf der Internetseite www.wolfenbuettel.de verfügbar. Nähere Informationen erteilt das Rechtsamt der Stadt Wolfenbüttel, zu erreichen unter der Telefonnummer 05331 86-237 oder per E-Mail an rechtsamt@wolfenbuettel.de.

Der Bundesverband ehrenamtlicher Richter (www.schoeffen.de) sowie die PariJus gGmbH (www.schoeffenwahl.de) stellen ebenfalls weitere Informationen zur Verfügung.


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