Sechs Schulen im Landkreis Wolfenbüttel wechseln ab Montag in "Szenario B"

Neben Überschreiten eines Inzidenzwertes von 100 sind auch vorab angeordnete Infektionsschutzmaßnahmen Voraussetzung.

Für einige Schüler ist ab Montag Homeschooling angesagt. Symbolbild.
Für einige Schüler ist ab Montag Homeschooling angesagt. Symbolbild. | Foto: Pixabay

Landkreis Wolfenbüttel. Nach der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung wechselt eine Schule für die Dauer von zwei Wochen in Szenario B (geteilte Lerngruppen) wenn die 7-Tage Inzidenz über 100 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt und eine andere die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme angeordnet wurde. Wie der Landkreis Wolfenbüttel mitteilt, sind ab Montag sechs Schulen davon betroffen.


Die 7-Tage Inzidenz lag im Landkreis Wolfenbüttel am heutigen Freitag erstmalig über 100. Ab Montag gilt daher an folgenden Schulen für die nächsten 14 Tage das Szenario B:

· Große Schule
· Grundschule Cramme
· Oberschule Sickte
· Carl-Gotthard-Langhans-Schule
· IGS Wallstraße
· IGS Schöppenstedt

Die Schulleitungen wurden vom Landkreis informiert und organisieren eigenverantwortlich den weiteren Ablauf. Das Erreichen der 7-Tage Inzidenz über 100 hat zurzeit keine Auswirkungen auf den Betrieb der Kindertagesstätten.

Einzelne Schüler sind noch kein Grund für den Wechsel


Unter „eine andere die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme“ fallen infektionsschutzrechtliche Anordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes, die mindestens eine Lerngruppe betreffen, wie zum Beispiel eine Quarantäneanordnung für eine Schulklasse, eine Kohorte oder einen Schuljahrgang. Soweit nur einzelne Schülerinnen und Schüler oder einzelne Beschäftigte, jedoch keine gesamte Schulklasse, Kohorte oder kein gesamter Schuljahrgang an der Schule von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen ist, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.


So lange noch keine konkreten Infektionsschutzmaßnahmen angeordnet wurden, sind die Voraussetzungen für das Szenario B ebenfalls nicht gegeben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn bei Verdachtsfällen an einer Schule eine Schulklasse sich vorsorglich zuhause absondern soll bis Testergebnisse vorliegen und die maßgeblichen Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne begeben müssen, ermittelt wurden.


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