Wolfenbüttel. Darf man sich beim Sterben helfen lassen? Und darf der Helfer sich für seinen Dienst bezahlen lassen? Sterbehilfe ist immer wieder ein Streitthema bei Medizinrechtlern, Ethikern, Kirchen und persönlich Betroffenen. Der FDP-Kreisverband widmet ihr in der kommenden Woche einen Themenabend. Am 23. März ab 19 Uhr sprechen in einer Zoom-Konferenz der Wolfenbütteler Anwalt für Medizinrecht Detlef Koch und die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr über die Sterbehilfe und diskutieren mit Zuhörern. Dies teilt die FDP in einer Pressemitteilung mit.
Vor gut einem Jahr habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass geschäftsmäßige Hilfe bei der Selbsttötung nicht strafbar sein dürfe. Seitdem würden viele Menschen auf eine Neuregelung des Gesetzes warten. Ein Vorschlag dazu komme von Katrin Helling-Plahr (FDP), Dr. Karl Lauterbach (SPD) und Dr. Petra Sitte (Die Linke). Sie hätten im Januar 2021 einen gemeinsamen Gesetzentwurf für ein liberales Sterbehilfegesetz präsentiert. Diesen Vorschlag werde Helling-Plahr am kommenden Dienstag vorstellen. Detlef Koch kenne als Fachanwalt für Medizinrecht die Seite der Betroffenen. Seine Fälle habe er teils bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte begleitet. Beide Experten würden ihre Sicht auf die Thematik teilen und sich den Fragen der Zuhörer stellen.
Eine Anmeldung unter buero.foersterling@liberale-nds.de ist notwendig, um die Zugangsdaten zu der Videokonferenz zu erhalten.
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