SPD: “Staatsgerichtshof bestätigt Kritik an Möllrings Schuldenpolitik”




Zum Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes zur gemeinsamen Normenkontrollklage der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Haushaltspolitik der Landesregierung erklärt der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Stefan Schostok:

„Der Staatsgerichtshof hat festgestellt, dass es verfassungswidrig ist, nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren bei der Haushaltsaufstellung wie bares eigenes Geld zu verbuchen. Damit hat Niedersachsens höchstes Gericht unsere Kritik an Finanzminister Möllring voll bestätigt. Diese Praxis war und ist verfassungswidrig.

Zukünftig müssen nicht verwendete Kreditermächtigungen aus den Vorjahren zu den neu aufgenommenen Krediten hinzugezählt werden, wenn man sie verwenden will. Die jährliche Neuverschuldung Niedersachsens unter Minister Möllring war also bedeutend höher, als er es in den Vorjahren versucht hat, weiß zu machen.

Der Finanzminister kann sich glücklich schätzen, dass der Staatsgerichtshof eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2011 zugestanden hat. Damit kann Minister Möllring rein formal an seinem Doppelhaushalt 2012/2013 festhalten. Es wäre zu begrüßen, wenn der Finanzminister von sich aus die Verfehlungen der vergangenen Jahre korrigieren und den Doppelhaushalt verbessern würde. Es steht aber zu vermuten, dass er sich eher als Sieger feiern lässt. Dabei ist er mit mehr als einem blauen Auge aus Bückeburg zurück nach Hannover gefahren.“


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