SPD: "Tradition und Gebräuche in Niedersachsen bewahren"


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[image=5e1764e0785549ede64cd3c7]Die kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Daniela Behrens, fordert eine zügige Ratifizierung der Unesco-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. 

Trotz einer bereits 2007 ausgesprochenen Empfehlung der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages, die Initiative zur Ratifizierung des Abkommens zu ergreifen, ist bis heute nichts passiert.

Bereits im März 2012 hat die SPD-Fraktion Niedersachsen einen Antrag zum immateriellen Kulturerbe gestellt. Leider wurde dieser Antrag von der Landesregierung bis heute verschleppt. Dabei offenbart sich der geringe Stellenwert, den die niedersächsische Kultur für diese Landesregierung hat.

Mit dem von ihr eingebrachten Antrag will die SPD diesem Missstand entgegenwirken und die heimischen Bräuche und Traditionen wie die Trachtenvielfalt, die unterschiedlichen Volksfeste wie z. B. der „Stoppelmarkt“, der Karneval, niedersächsische Gerichte sowie den friesischen Volkssport „Boßeln“ zum immateriellen Kulturerbe der Menschheit hinzufügen.

„Eine Ratifizierung der Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland ist für Niedersachsen deswegen notwendig, um das immaterielle Kulturerbe für spätere Generationen in Niedersachsen pflegen und bewahren zu können und um einen Beitrag zur Förderung des Respekts vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität zu leisten. Das immaterielle Weltkulturerbe wäre nicht nur für das Handwerk und die Kultur- und Brauchtumspflege von Bedeutung, sondern auch für die Wirtschaft und insbesondere für den Tourismus“, sagte die kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Daniela Behrens.

Blickt man auf die renommierte Unesco-Liste zum immateriellen Kulturerbe, könnte der Verdacht aufkommen, Deutschland wäre ein Land ohne große Tradition und Bräuche. Auf dieser Liste ist Deutschland, im Gegensatz zu 136 anderen Staaten, aufgrund der Nicht-Ratifizierung des Unesco-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes durch die Bundesregierung nicht vertreten. Unter immateriellem Kulturerbe versteht man Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume, die Gemeinschaften, Gruppen und Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.


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