SPD und Grüne präzisieren Konzept zur Weiterentwicklung der inklusiven Schule und zur Zukunft der Förderschulen




Nach intensivem Austausch haben SPD und Grüne ihre Zielvorgaben aus dem Koalitionsvertrag zur Weiterentwicklung der Inklusion und zur Zukunft der Förderschulen jetzt präzisiert.

„Die Weiterentwicklung der inklusiven Schule ist ein Kernanliegen der rot-grünen Schulpolitik. Unser Ziel ist, dass die Inklusion in allen Schulen verwirklicht wird. Dabei stehen für uns das Kindeswohl und das Recht auf Teilhabe im Mittelpunkt unserer Überlegungen“, erklärten Claus-Peter Poppe, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, und Ina Korter, schulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. „Wir wollen die Schullandschaft und den Unterricht so weiterentwickeln, dass das gemeinsame Lernen und die Förderung der Schülerinnen und Schüler mit und ohne besonderen Unterstützungsbedarf gelingt.“

Poppe und Korter legten folgendes Konzept zur Zukunft der Förderschulen vor:

1. Die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“, „Körperliche und Motorische Entwicklung“, „Hören und Sehen“ können als Alternative zur inklusiven sonderpädagogischen Förderung weitergeführt werden. Der Elternwille entscheidet, wo das Kind unterrichtet und erzogen werden soll.

2. In den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ werden ab dem Schuljahr 2014/2015 aufsteigend mit dem 5. Schuljahr keine Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen.

3. Bei den Förderschulen und Förderklassen “Sprache“ erfolgt ab dem Schuljahr 2014/2015 aufsteigend mit dem 1. und 5. Schuljahrgang keine Aufnahme mehr.

4. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und Soziale Entwicklung“ sollen in den allgemeinen Schulen beschult werden. Die bestehenden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und Soziale Entwicklung“ können grundsätzlich als Durchgangsschulen weitergeführt werden, um in besonderen Fördererfordernissen die allgemeinen Schulen zu entlasten und zu unterstützen. Gemeinsam mit den Förderschulen sollen Konzepte entwickelt werden, wie die Rückführung von Schülerinnen und Schülern an die allgemeinen Schulen schneller und besser gelingen kann.

Dazu soll die Förderung auf der Grundlage eines individuellen Förderkonzepts in der Regel befristet durchgeführt, sollen Kooperationsmöglichkeiten ausgebaut und die Lehrkräfte der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und Soziale Entwicklung“ mit ihren Kenntnissen verstärkt für mobile Dienste eingesetzt werden.

Die Bedingungen für die Kooperation von öffentlichen Schulen mit den Schulen in freier Trägerschaft sollen optimiert werden.

Poppe und Korter kündigten an, in einem intensiven Dialog mit allen Beteiligten die Umsetzung dieses Konzeptes zu begleiten.


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