SPD und LINKE kritisieren Pläne zur Änderung der Prozesskostenbeihilfe




SPD: Haushaltsanierung auf Kosten der sozial Schwächsten


Der heutige Vorstoß des Justizministers Bernd Busemann (CDU), die Regelungen von Prozesskosten- und Beratungshilfe zu ändern, ist nach Auffassung des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion Hans-Dieter Haase eine unzumutbare Beeinträchtigung des im Grundgesetz verankerten Anspruches auf ungehinderten Zugang zum Rechtsweg der sozial Schwächsten. So stößt insbesondere der Plan die Eigenbeteiligung der Rechtssuchenden von 10 auf 50 € zu verfünffachen bei Hans-Dieter Haase auf Kritik.

Der Justizminister teilte in einer Pressekonferenz auch mit, trotz Erhöhung der Gerichts- und Anwaltskosten müsse auch die finanzielle Eigenbeteiligung der Rechtssuchenden im Rahmen der Prozesskosten- und Beratungshilfe erhöht werden. Zur Begründung verwies er auf die prekäre Haushaltssituation im Hinblick auf die Schuldenbremse. „Damit forciert Busemann den Weg in die Klassenjustiz; wer es sich leisten kann, geht zum Gericht. Wer es sich nicht leisten kann, hat Pech gehabt. Wer so argumentiert, ist als Justizminister untragbar“, so der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Grant Hendrik Tonne. Nach Ansicht von Grant Hendrik Tonne und Hans-Dieter Haase bedeuten die Pläne des Ministers konkret:

•    Die Einkommensgrenze zur Bewilligung der Hilfen sollen abgesenkt werden, sodass nahezu nur noch Personen auf Harz IV Niveau unterstützt werden

•    Die Eigenbeteiligung wird von 10 auf 50 € erhöht

•    Auferlegte Raten zur Rückzahlung des Prozesskostenhilfe werden ebenfalls erhöht und die „Restschuldbefreiung“ nach 48 Monaten soll entfallen.

DIE LINKE: "Finger weg von der Prozesskostenhilfe und Beratungskostenhilfe – Busemann will auf Kosten der Einkommensschwachen sparen"


Auch DIE LINKE im Landtag hat Justizminister Bernd Busemann (CDU) für seinen heute vorgestellten Vorstoß kritisiert, die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe und die Beratungshilfe zu kürzen.

Busemann will die Einkommensgrenze absenken, so dass künftig nur noch jene einen Anspruch auf Hilfe haben, deren Einkommen auf Hartz-IV-Niveau liegt. Zusätzlich solle es eine Art Praxisgebühr für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geben.

„Busemann will zu Lasten der Ärmsten sparen. Sein Vorstoß würde dazu führen, dass die rechtlichen Möglichkeiten der Einkommensschwachen vor Gericht eingeschränkt werden“, sagte Hans-Henning Adler, der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Fraktion. Er kritisierte außerdem, dass den Rechtssuchenden zugemutet werden soll, für die Prozesskosten einen Bankkredit in Anspruch zu nehmen. „Zusätzlich sollen sie dann auch noch eine Art Praxisgebühr für die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe in Höhe von 50 Euro zahlen – wie soll das eine Person aufbringen, die von Hartz-IV lebt“, fragte Adler.

Der Weg zu den Gerichten dürfe für die Einkommensschwachen nicht zur unüberwindbaren Hürde werden, mahnte der Fraktionsvorsitzende. Wer solche Ziele verfolge, wolle einen Rechtsstaat nur für die Begüterten vorhalten. „In letzter Konsequenz laufen solche Pläne auf Klassenjustiz hinaus“, so Adler.


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