Zur Beratung im Landwirtschaftsausschuss des Landtages zum künftigen Umgang mit Tiermastanlagen in Niedersachsen am (heutigen) Freitag erklärt die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Andrea Schröder-Ehlers:
„Die im Bundesbaugesetz festgelegte Privilegierung großer gewerblicher Intensivtierhaltungen muss geändert werden. So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben. Darüber besteht große Einigkeit. Der heute beratene Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist aus unserer Sicht wegen einer vorrangig populistischen Ausrichtung leider nicht zustimmungsfähig.
Der jetzige rechtliche Rahmen lässt alle Betroffenen im Stich, er wird den heutigen Anforderungen an eine gute Standortplanung für Ställe und auch für Biogasanlagen nicht mehr gerecht. Gemeinden und Kreise müssen wieder handlungsfähig werden, Landwirte müssen wissen, wie und in welchem Umfang investiert werden kann, Bürgerinnen und Bürger müssen in die Planungsabläufe einbezogen werden. Wir brauchen dringend für alle Kreise und Gemeinden ein handhabbares Steuerungsinstrument, um auf die jeweilige Situation vor Ort auch richtig und angemessen reagieren zu können.
Die Festlegung von Tierzahl-Obergrenzen ist dabei eine Möglichkeit. Wir unterstützen die ursprüngliche Planung von Landwirtschaftsminister Lindemann vom Mai 2011. Damals definierte er als Grenze zwischen bäuerlicher Landwirtschaft und Großgewerbe Stückzahlen pro Stall von 40.000 (Federvieh), 2000 (Schweine) und 800 (Rinder).
Das alleine reicht aber nicht aus. Aus unserer Sicht müssen die Tierdichte in einer Region und die daraus resultierenden Emissionen (Ammoniak- und Nitratbelastungen) bei zukünftigen Planungen berücksichtigt werden. Neben dem Bundesbaugesetz müssten also auch Anpassungen bei den Vorgaben zur Umsetzung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) berücksichtigt werden.“
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