Wolfenbüttel. Ab Samstag, 9. Mai, sind die 80 städtischen Spielplätze sowie die städtischen Sportanlagen wieder geöffnet. Für die Nutzer gilt es jedoch einige Regeln zu beachten. Entsprechende Hinweise sind vor Ort angebracht worden. Das Schloss Museum steht ab Sonntag, 10. Mai 2020, wieder für Besucher offen. Dies teilt die Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung mit.
„Leider haben wir die Verordnung des Landes mit den nötigen Details erst am späten Dienstagnachmittag erhalten und konnten somit aufgrund der von uns noch zu erledigenden Arbeiten nicht schon am Mittwochmorgen öffnen“, bedauert Bürgermeister Thomas Pink. So müssen die 80 Spielplätze entsprechend mit dem Wortlaut aus der Verordnung beschildert, die Geräte und Anlagen noch einmal kontrolliert werden. Bis Samstag seien die Vorbereitungen jedoch abgeschlossen und ein weiteres Stück Alltag könne einziehen. „Ich appelliere jedoch an alle Wolfenbüttelerinnen und Wolfenbütteler, die auch dann noch weiterhin geltenden Abstandsregeln, Kontaktbeschränkungen oder Hygienemaßnahmen unbedingt zu beachten. Nur so können die zurückgewonnenen Freiheiten langfristig bestehen bleiben“, so Pink. Die Äußerungen der ,Kritikergemeinschaft‘ AfD/FDP, könne er weder nachvollziehen noch verstehen. „Die Herren sollten sich dann bitte beim Land beschweren, dass die rechtsverbindlichen Informationen nicht früher an die Kommunen gegeben werden oder entsprechend Zeit zur Umsetzung eingeräumt werde, bevor etwas in Kraft tritt. Im Gegensatz zur AfD/FDP tragen wir als Verwaltung hier die Verantwortung“.
Für Spielplätze gelten aufgrund der Verordnung des Landes, dass Besuch und die Nutzung durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr unter Aufsicht einer volljährigen Person erlaubt ist. Dabei solle jede Person während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhalten.
Für Sportanlagen im Freien, dazu zählen auch die beiden Jugendplätze der Stadt und Bolzplätze, gilt: Jede Person habe ständig einen Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen sei nicht erlaubt, die Toiletten könnten benutzt werden, allerdings seien auch hier die Hygieneregeln zwingend zu beachten. Gestattet sei laut Verordnung kontaktloser Sport – auch Mannschaftssportarten, solange stets der Zwei-Meter-Abstand eingehalten werde. Beim Fußball sei so zum Beispiel auf Zweikämpfe zu verzichten. Die Sporthallen dürfen weiterhin nicht genutzt werden.
Diese Regeln gelten im Museum
Das Schloss Museum werde ab Sonntag, 10. Mai 2020, wieder zu den regulären Öffnungszeiten für Besucher zur Verfügung stehen. Maximal 30 Besucher dürfen sich gleichzeitig in den musealen Räumen aufhalten, Gruppen dürfen aufgrund des geltenden Kontaktverbots nicht das Museum besuchen. Es würden keine Führungen oder ähnliche Angebote stattfinden. Einlass sei nur mit Mund-Nase-Bedeckung und mit namentlicher Registrierung möglich.
Das Bürger Museum bleibe derzeit aus organisatorischen Gründen noch geschlossen. Das Personal des Bürger Museums decke derzeit den nun höheren Personalbedarf im Schloss Museum mit ab.
Die Tourist-Info im Löwentor sei ab Montag, 11. Mai, ebenfalls wieder besetzt. Unter der Rufnummer 05331 86-280 könnten Termine vereinbart werden, um zum Beispiel City-Gutscheine einzulösen.
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