Heute hat vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg die mündliche Verhandlung zur gemeinsamen Normenkontrollklage der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen den 3. Nachtragshaushalt 2009 sowie den Haushalt 2010 stattgefunden.
Für die SPD-Fraktion nahmen Fraktionschef Stefan Schostok und die haushaltspolitische Sprecherin, Renate Geuter, an der Verhandlung teil. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde von ihrem haushaltspolitischen Sprecher Hans-Jürgen Klein vertreten. Als Rechtsbeistände der Kläger nahmen an der Verhandlung Dr. Klaus-Henning Lemme (Bückeburg) und Prof. Dr. Arndt Schmehl (Hamburg) teil.
Die Verhandlung dauerte viereinhalb Stunden von 10.00 Uhr bis 14.30 Uhr. Anhand eines ausführlichen Fragenkatalogs wurden die einzelnen Punkte der Klage abgearbeitet. In ihrer am 30. August 2010 eingereichten gemeinsamen Klage vertreten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Auffassung, dass der 3. Nachtragshaushalt 2009 und der Haushalt 2010 zumindest teilweise verfassungswidrig sind, da bei der Höhe der Kreditaufnahmen 2009 und 2010 manipuliert wurde. Das Land habe sich in einem höheren Umfang als notwendig verschuldet, um eine Rücklage für spätere Jahre zu bilden und so den tatsächlichen Kreditbedarf im Jahr 2010 zu schönen. Durch eine taktisch motivierte Verschiebung der Kreditaufnahme verstoße der Haushalt 2010 darüber hinaus gegen das Jährlichkeitsprinzip sowie gegen die verfassungsrechtlich geschützten Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit.
Nach der Verhandlung erklärte SPD-Fraktionschef Stefan Schostok: “Wir haben heute in Bückeburg eine sehr sachliche Erörterung eines sehr komplizierten Sachverhalts erlebt. Das ist der Bedeutung des Themas für kommende Haushaltsaufstellungen auch angemessen.” Grünen-Haushaltsexperte Hans-Jürgen Klein sagte: “Wir erwarten von der kommenden Entscheidung des Staatsgerichtshofes klare Vorgaben für den künftigen Umgang mit Kreditaufnahmen, damit die Vorgaben Jährlichkeit, Wahrheit und Klarheit künftig eingehalten werden.”
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