Stadt-GRÜNE wollen Tempo 30, Rechts-Vor-Links und 7,5-Tonnen-Beschränkung in der Ernst-Moritz-Arndt-Straße

von Marc Angerstein




[image=49342]Die Grünen im Rat der Stadt und die Ernst-Moritz-Arndt-Straße: Gleich drei Anträge diese Straße betreffend reichte die Fraktion im Rathaus ein. Die Grünen wollen damit die Wohn- und Auffenthaltsqualität in der Straße steigern und gehen mit ihren drei Anträgen wahrscheinlich auf Nummer sicher...

[image=5e1764c1785549ede64ccd6a]Antrag 1:

Die Kreuzungen der Ernst-Moritz-Arndt-Straße mit der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße sowie mit der Holtei-/Hebbelstraße werden als Plätze gestaltet und mit einer „Rechts-vor-links“-Vorfahrtsregelung versehen...

Der Autoverkehr soll nach Auffassung der Grünen in der Geschwindigkeit reduziert werden. Ein wesentliches Element dazu ist, die Straße so zu gestalten, dass der Straßenraum dem KFZ-Benutzer signalisiert, dass er sich in einer Straße mit Tempo 30-Beschränkung befindet.

[image=5e1764c1785549ede64ccd69]"An Kreuzungen bietet es sich an, diese zu kleinen Plätzen umzugestalten, an denen es keine explizit getrennten Verkehrsflächen gibt."


Stefan Brix, Vorsitzender des Ausschusses für Bau, Stadtenwicklung und Umwelt im Rat der Stadt Wolfenbüttel

Die Plätze sind nach Angaben der Fraktion bis auf die Bussteige höhengleich ausgebaut und mit einheitlicher Oberfläche versehen. Es gibt keine vorfahrtregelnden Zeichen, auch keine Fußgängerüberwege oder Verkehrsinseln. Der Sinn des grünen Antrags ist, den Straßenzug zu unterbrechen, um die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer zu erhöhen.

[image=5e1764c1785549ede64ccd6b]Der Busverkehr wird durch die "Rechts-vor-links"-Regelung nach Auffassung der Grünen nicht beeinträchtigt, da sich an beiden Kreuzungen Haltestellen befinden, der Bus also sowieso abgebremst wird.

Antrag 2:

Die Ernst-Moritz-Arndt-Straße wird als Tempo 30 Zone eingerichtet oder mit einem Streckenverbot 30 km/h belegt. Alle Kreuzungen sind mit der Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-links“ zu versehen.

Die Ernst-Moritz-Arndt-Straße ist nach Einschätzung der Grünen eine Wohnsammelstraße, deren Attraktivität als Schleichweg parallel zur Adersheimer Straße gering sein sollte.

[image=55721]Dieses Ziel ist nach Auffassung von Stefan Brix mit einer Geschwindigkeitbegrenzeung auf 30 km/h zu erreichen. "Dabei ist zu bedenken, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht automatisch zu deren Einhaltung durch den Autoverkehr führt. Daher muss die Anordnung von Tempo 30 in Maßnahmen eingebettet sein, die das Verhalten beeinflussen. Dazu gehört vor allem die Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-links“, aber auch der in der bisherigen Planung bereits berücksichtigte Fahrradverkehr auf der Straße", so der grüne Vorsitzende des städtischen Bauausschusses.

In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2011 zu der europäischen Straßenverkehrssicherheit 2011–2020 (2010/2235(INI)) hat dieses eine Empfehlung zur Geschwindigkeit des Verkehrs in Städten formuliert, dass Tempo 30 die Regelgeschwindigkeit sein sollte. Nur auf einem besonderen Netz sollten Geschwindigkeiten von mehr als 30 km/h ausgewiesen werden. Diesem Gedanken folgt der Antrag der Grünen.

[image=5e1764c1785549ede64ccd6c]"Der häufig vorgetragene Einwand des Busverkehres auf der Ernst-Moritz-Arndt-Straße, der angeblich gegen Tempo 30 spräche ist keiner. Das Geschwindigkeitsprofil eines Busses auf der Strecke weist auch heute nur wenige Sekunden der Fahrzeit aus, in denen die Geschwindigkeit über 30 km/h liegt, eine signifikante Fahrzeitverlängerung ist daher nicht zu erwarten", so Brix.

Antrag 3:

Die Ernst-Moritz-Arndt-Straße wird mit einem Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Masse von größer als 7,5 t belegt (Verkehrszeichen 262). Davon ausgenommen wird der Linien- und Anliegerverkehr.

Da Navigationsgeräte für LKW häufig die kürzesten Wege innerhalb von Städten ausweisen und die Ernst-Moritz-Arndt-Straße auch abgesehen davon als Schleichweg für LKW benutzt wird, soll dem durch eine entsprechende Beschilderung entgegen gewirkt werden, so die Grünen.

Die für den Einzelhandel verwendeten LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t sind von dieser Regelung nicht betroffen, und der Linienverkehr sowie der ausnahmsweise Verkehr, der durch besondere Anliegen verursacht wird, sind von der Regelung ausgenommen, heißt es in dem Antrag.

Wir veröffentlichen die Anträge im Original:

Antrag rechts vor links EMA

Antrag Tempo 30 EMA

Antrag 7,5 Tonnen EMA




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