Stalking: Busemann bekräftigt Aufnahme in Strafgesetzbuch




[image=5e1764c7785549ede64ccea4]Aus Anlass des Verfahrens vor dem Landgericht Hildesheim, das entschied, eine 41-jährige Stalkerin in der Psychiatrie unterzubringen, bis von ihr keine Gefahr mehr ausgehe, sagte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann: „Es war richtig im Jahr 2007 den Tatbestand des Stalking in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. In Niedersachsen kommt es seitdem jährlich zu etwa 2500 angezeigten Fällen. Die relativ geringe Zahl von bis zu 100 Aburteilungen kommt dadurch zustande, dass viele Stalking-Fälle bei Verfahren und gegebenenfalls Verurteilungen z.B. wegen schwerer Delikte mit einhergehen oder auch eingestellt werden.“

Busemann wies darauf hin, dass im Feld der häuslichen Gewalt das Phänomen der Nachstellung, des sogenannten „Stalking“ besonders ausgeprägt sei. Nach verschiedenen Untersuchungen sind etwa zwei Drittel der erfassten Fälle von „Stalking“ diesem Bereich, insbesondere in Beziehungs- oder Trennungssituationen der Partner, zuzuordnen. Da sich gerade diese Verfahren als besonders eskalationsträchtig bis hin zur versuchten oder vollendeten Partnertötung erweisen, bedürfen sie in der Bearbeitung besonderer Sorgfalt.

Busemann sieht hier die Notwendigkeit, verstärkt präventiv tätig zu werden. „Eine Aufstockung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten scheint mir der richtige Weg zu sein, um den Betroffenen bereits im Anfangsstadium durch Hilfestellungen Auswege aus ihrer Situation aufzuzeigen und so einer möglichen Eskalation im Vorfeld zu begegnen“, so Busemann weiter.

Hierfür wurde ein interdisziplinäres Fallmanagement zur Deeskalation bei häuslicher Gewalt und Stalking entwickelt, das – in 2012 veröffentlicht – nunmehr in der Praxis erprobt werden muss. Die Sonderdezernentinnen und Sonderdezernenten für häusliche Gewalt bei den Staatsanwaltschaften sind in die Arbeit mit dem Fallmanagement unmittelbar eingebunden.


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