Straffälligenhilfe bewahrt vor Ersatzfreiheitsstrafe und hohen Haftkosten




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Das Angebot der Straffälligenhilfe kommt in letzter Minute. Als bunter Flyer neben der Ladung zum Haftantritt. Dem Empfänger der Ladung bleiben zwei Wochen, um mit der Unterstützung der Straffälligenhilfe eine Ratenvereinbarung mit der Justiz abzuschließen. Die Ratenvereinbarung sichert den Abtrag der ursprünglichen Geldstrafe und verhindert, dass der Betroffene wegen ausgebliebener Zahlungen ins Gefängnis muss.


2010 beauftragte das Justizministerium die Straffälligenhilfe der freien Wohlfahrt in Niedersachsen damit, ein Hilfeprogramm „Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe" für uneinbringliche Geldstrafen' zu installieren. „Wir haben gesehen, dass wir viel zu viele Ersatzfreiheitsstrafen vollstrecken müssen. Zu viele Leute gingen unnötig in Haft. Das wollten wir ändern", sagt der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann. Die Idee der Straffälligenhilfe sei ihm gerade recht gekommen. Die „Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe" wurde zunächst modellhaft auf Herz und Nieren geprüft. „Die Ergebnisse haben uns überzeugt. Das Modell funktioniert."

In der Tat: bereits im zweiten Jahr - 2011 - erreicht die „Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe" beeindruckende Erfolge. 1.376 Verurteilte hat die Straffälligenhilfe in Niedersachsen so vor der Haft bewahrt. 258 von ihnen haben ihre Schuld in 2011 bereits vollständig abgetragen. Die Anlaufstellen betreuen die anderen Verurteilten weiter und sorgen durch die Geldverwaltung dafür, dass Ratenzahlungen eingehalten werden und keine Haft vollstreckt werden muss.

„Wenn eine Schuld so gering ist, dass sie mit einem Bußgeld abgegolten werden kann, widerspricht es der ursprünglichen Absicht des Urteils, wenn der Betroffene später doch ins Gefängnis muss", erklärt Axel Zuber von der Anlaufstelle in Delmenhorst.

Verurteilte mit geringem Einkommen sind oft überfordert, die Bezahlung ihrer Geldstrafen mit den Vollstreckungsbehörden zu regeln. In der Folge drohen Ersatz-Freiheitsstrafen. „Das ist teuer für den Staat, der neben dem Ausfall der Strafzahlung auch noch die Hafttage finanzieren muss", so Busemann.

Das von den Anlaufstellen und den Justizbehörden angeschobene Projekt „Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe" erbrachte dem Land Niedersachsen Einnahmen von 300.000 Euro und ersparte Ausgaben in Höhe von 2,03 Millionen Euro. Bisher finanziert das Land Niedersachsen diese Geldverwaltung mit 100.000 Euro pro Jahr.

„Wir sind dem Lande Niedersachsen und insbesondere Herrn Justizminister Busemann sehr dankbar für die Chance, dies innovative Modell erfolgreich durchzuführen", betont Kai Kupka, Sprecher der Anlaufstellen, „in der Personalbelastung haben wir jetzt allerdings die Obergrenze erreicht." Zur Fortführung und Ausweitung des Angebotes bräuchten die Anlaufstellen für Straffällige mehr Geld. Zugleich ist er zuversichtlich, denn der Erfolg dieser Hilfe sei auch Ausdruck eines neuen Selbstverständnisses und partnerschaftlichen Handelns von Justizministerium, Staatsanwaltschaften, Rechtspflegern und freier Straffälligenhilfe. Sie dienen gemeinsam der Haftvermeidung.


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