Straßenreinigungsgebühren ändern sich - Bescheide sind unterwegs


Für die meisten wird es Veränderungen bei den Gebühren geben. Symbolfoto: Anke Donner
Für die meisten wird es Veränderungen bei den Gebühren geben. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)

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Wolfenbüttel. Im Januar 2018 hatte die Stadtverwaltung bereits allen Gebührenpflichtigen mitgeteilt, dass sich gemäß Beschluss des Rates vom Dezember 2017 die Berechnung der Straßenreinigungsgebühr vom Frontmeter- auf den Flächenmaßstab (Quadratwurzel aus der amtlichen Fläche) umstellt. Nun sind sämtliche Grundstücke überprüft und die zu zahlende Gebühr nach Maßgabe des neuen Flächenmaßstabs berechnet worden. Das teilt die Stadt


Hintergrund ist ein Grundsatzurteil in Niedersachsen, wonach der bislang nicht nur in Wolfenbüttel angewendete Frontmetermaßstab nicht mehr als rechtssicher zu betrachten ist.

Ab 10. Oktober 2018 erhalten alle Gebührenpflichtige einen entsprechenden Bescheid. Außerdem wird ein Informationsblatt zum Verfahren beigefügt. Die neue Straßenreinigungsgebühr zielt stadtweit darauf ab, in etwa den Gesamtbetrag wie im Vorjahr zu erwirtschaften. Sollte es zu Überschüssen kommen, werden diese – wie in früheren Jahren auch – den nächsten Gebührenkalkulationen gutgeschrieben.

Für einige Grundstücke wurden bislang keine Gebühren bezahlt


Trotzdem werden nur die wenigsten Gebührenzahler den Betrag zahlen müssen, den sie bisher gezahlt haben. Entweder müssen künftig mehr oder weniger Straßenreinigungsgebühren als bisher gezahlt werden; ein Ausgleich zwischen den bisherigen Zahlungen und den neuen Festsetzungen des Jahres erfolgt durch die Stadtverwaltung mit der Fälligkeit zum 15. November 2018. In wenigen Fällen wurden auch Grundstücke identifiziert, für die bisher keine Straßenreinigung erhoben worden ist, die aber gebührenpflichtig sind.

Fehler nicht ausgeschlossen


In einzelnen Fällen kann die Umstellung mit Fehlern verbunden sein. Natürlich besteht im Falle von Unklarheiten, Einwendungen oder Fragen zum Inhalt des zugesandten Bescheides selbstverständlich die Möglichkeit, sich in der Angelegenheit an die Abteilung Steuern und Gebühren im Rathaus zu wenden. Hierzu empfiehlt die Stadtverwaltung, die im Bescheid genannten Kontaktdaten zu verwenden.

Ausführliche Informationen zur Umstellung stehen außerdem auf der Internetseite der Stadt Wolfenbüttel unter www.wolfenbuettel.de/strgeb.