Streik: Stadt prüft Option von "Kitas zur privaten Nutzung"


Auch die städtische Kindertagesstätte im Ortsteil Fümmelse wird bestreikt. Können künftig Eltern die Räume zur "privaten Kinderbetreuung" nutzen? Diese Option prüft derzeit die Stadtverwaltung. Foto: Archiv/Marc Angerstein
Auch die städtische Kindertagesstätte im Ortsteil Fümmelse wird bestreikt. Können künftig Eltern die Räume zur "privaten Kinderbetreuung" nutzen? Diese Option prüft derzeit die Stadtverwaltung. Foto: Archiv/Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein



Wolfenbüttel. Seit Montagabend sitzen die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaft Ver.di in Sachen Kita-Streik wieder in Berlin an einem Tisch und diskutieren das neue Angebot der Arbeitgeberseite. Vor diesem Hintergrund hat Wolfenbüttels Stadtrat Thorsten Drahn – ebenfalls am Montag - die Leiterinnen der städtischen Kindertagesstätten zu einem Gespräch eingeladen. In diesem Rahmen wurden auch die in der Einwohnerfragestunde der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales gestellten Fragen diskutiert, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung.

Betreuung von Krippenkindern in teil-/bestreikten Kindertagesstätten


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Foto: Archiv/Marc Angerstein



Der Stadt Wolfenbüttel läge es, in Zusammenarbeit mit den Leiterinnen, am Herzen, auch während des Streiks ein möglichst umfassendes Angebot im Krippenbereich anzubieten. Als Beispiel seien hier die teilbestreikten Kindertagesstätten Salzdahlum und Am Hopfengarten zu erwähnen, die eine kleine Anzahl von Krippenkindern betreuten.

Die Arbeit in den Kitas unterläge nach Darstellung der Stadt wissenschaftlichen Mindeststandards. Einer davon sei die Eingewöhnung von Krippenkindern in Anlehnung an das "Berliner Modell". Ziel dabei sei ein kindgerechter und altersangemessener Übergang des Kindes in der Tagesbetreuung.

Der Aufbau einer sicheren Bindungsqualität dauere zirka zwei bis vier Wochen. Krippenkinder, die im Streikfall eine andere Kita besuchen, kennen die dort anwesenden Erzieherinnen und Erzieher nicht​. Findet keine bindungsorientierte Eingewöhnung statt, belastet dies das kindliche Erleben und Verhalten. Deshalb sollte bei einem Krippenkind unter keinen Umständen auf eine Eingewöhnungszeit verzichtet werden, um dem Kind den Stress in der Situation zu ersparen. Das Kindeswohl sollte im Interesse Aller im Streikfall Vorrang haben.

Abgesehen davon wurde im Rahmen der erfolgten Abfrage festgestellt, dass lediglich zwei eingerichtete Krippenplätze tageweise unbelegt waren.

Betreuung von Kindern (Kindergarten und Hort)


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Während des Streiks: Protest der Eltern mit ihren Kindern vor dem Rathaus. Foto: Jan Borner)



Aufgrund der streikbedingten Notsituation in Wolfenbüttel erhalten grundsätzlich diejenigen Kinder einen Platz, deren Eltern aufgrund ihrer persönlichen Situation (insbesondere Berufstätigkeit) keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. Angesichts der Tatsache, dass seit Streikbeginn einzelne Betreuungsplätze noch frei waren, könnten ab sofort alle Eltern ab 9 Uhr in den nicht oder nur teilbestreikten Kitas anrufen und – soweit noch Kindergarten- und/oder Hortplätze frei sind - ihre Kinder dort zur Betreuung geben.

Öffnung von Kindertagesstätten zur „privaten“ Nutzung


Die Stadt Braunschweig ist laut Medienberichten seit dem 1. Juni die erste Kommune (von zirka 11.000) in Deutschland, die eine Kindertagesstätte den Eltern zur privaten Kinderbetreuung überlässt. Dies soll auf Bitten des dortigen Stadtelternrates geschehen sein. Eine Anfrage des hiesigen Stadtelternrates oder anderer Elterninitiativen wurde bisher nicht an die Stadtverwaltung herangetragen. Dennoch prüft die Verwaltung derzeit die für eine solche Betreuung zu beachtenden rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen.

Rollierendes System


Da bisher oft die gleichen Einrichtungen bestreikt wurden, kam von Sorgeberechtigten – vornehmlich aus Ortsteilen – die Frage auf, ob dort Kitas mit „fremden“ (nicht streikenden) Personal betrieben werden könnten, um eine wohnortnahe Betreuung mit - zumindest einigen üblicherweise zusammen spielenden Kindern - zu gewährleisten.

Aufgrund rechtlicher Aspekte (die vom Land erteilte Betriebserlaubnis für eine Kita knüpft an das konkrete, dieser Einrichtung zugewiesene Personal an) und der Einschätzung, dass ortsfremde Beschäftigte das „neue“ Haus und die dortige Haustechnik oder die einzelnen Räume nicht kennen, bleibt es beim aktuellen Verfahren, dass die Eltern ihre zwar in fremde, dafür aber eingespielte und damit reibungslos funktionierende Häuser in die Betreuung geben.

Pädagogische Arbeit trotz des Streiks


Es wurde ebenfalls angefragt, ob in den nicht bestreikten Einrichtungen die reguläre pädagogische Betreuungsarbeit angeboten werden könnte. Aufgrund des nicht in gewohnten Umfang zur Verfügung stehenden Personals in den Einrichtungen und der Vielzahl der zu betreuenden aber auch ständig wechselnden Kinder kann das reguläre hochwertige Angebot während des Streiks nicht aufrechterhalten werden.


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