Wolfenbüttel. Es ist eine Premiere in Niedersachsen: Die Justiz des Landes wird am 23. September 2019 erstmalig einen „Tag des Betreuungsrechts“ veranstalten. Dabei sollen jene niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen, die bereits mit einer rechtlichen Betreuung zu tun haben oder sich vorsorglich darüber informieren wollen. Dies teilt das Klinikum Wolfenbüttel mit.
In diesem Rahmen bietet das Amtsgericht Wolfenbüttel in Zusammenarbeit mit dem Städtischen Klinikum ein vielfältiges Programm mit Vorträgen, Diskussionsrunden und Informationsständen an.
Justizministerin Havliza hat den „Tag des Betreuungsrechts“ ins Leben gerufen: „Viel zu oft besteht Unklarheit darüber, welche rechtlichen Folgen die Erkrankung oder Behinderung eines Erwachsenen nach sich ziehen kann. Mancher ist überrascht, wenn Ehepartner oder Eltern eines volljährigen Kindes den Erkrankten nicht ohne weiteres vertreten können. Mit dem „Tag des Betreuungsrechts“ möchten wir erreichen, dass möglichst vielen Menschen in unserem Land die praktische Bedeutung des Betreuungsrechts bekannt wird. Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann in geeigneten Fällen für den Krankheitsfall vorgesorgt und damit jeder weitere Schritt wesentlich erleichtert werden. Übrigens: Jeder kann sich als ehrenamtlicher Betreuer engagieren.“
Vortrag über Patientenverfügungen
Den Auftakt im Konferenzzentrum des Städtischen Klinikums Wolfenbüttel bildet ein Vortrag zum Thema Patientenverfügung. „Für uns als Klinikum ist der Patientenwille sehr wichtig für all unsere Entscheidungen, besonders in kritischen oder schwierigen Situationen. Mit einer Patientenverfügung kann jeder für sich selbst vorab regeln, welche Maßnahmen in welchen Situationen von uns Ärzten gewünscht und welche nicht gewünscht sind (z.B. Wiederbelebung, Beatmung usw). Dies hilft uns sehr, wenn der Patient im Notfall zum Beispiel nicht antworten kann. Bei der Erstellung der Patientenverfügung können Vordrucke oder Notare hilfreich sein“, so der Referent Prof. Dr. Kinan Rifai, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin – Gastroenterologie sowie Leiter des Ethikkomitees des Klinikums, der die Thematik aus ärztlicher und aus Sicht der Patienten beleuchten wird. Daran anknüpfend informiert Notar Olaf Waldvogel zum Thema Vorsorgevollmacht. Die Arbeit des Betreuungsgerichts erklären anschließend Stefan Ziebler, Richter am Amtsgericht Wolfenbüttel, und Rechtspflegerin Imke Reinke. Abschließend gibt Kerstin Scheithauer, Leiterin des Sozialdienstes am Klinikum, einen Einblick in die Sozialberatung und das Entlassmanagement des Städtischen Klinikums. Unter anderem wird sie die vielfältigen Möglichkeiten des Klinikums zur Beratung und Unterstützung von Patienten und Angehörigen erläutern.
Direktes Gespräch mit Referenten
Nach den Vorträgen besteht die Möglichkeit, direkt mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Darüber hinaus stehen Experten der Betreuungsstelle des Landkreises Wolfenbüttel, des Arbeitskreises der Berufsbetreuer, des Hospizvereins, der Betreuungsabteilung des Amtsgerichts, des Fördervereins des Klinikums sowie die Patientenfürsprecherinnen des Klinikums mit Informationsständen für umfassende Beratungsgespräche zur Verfügung.
„Es kann jeden treffen: ein plötzliches Ereignis wie ein Schlaganfall oder ein Unfall, aber auch langsam auftretende und fortschreitende psychische und geistige Gebrechen können dazu führen, dass man nicht mehr in der Lage ist, selbst seine Angelegenheiten zu regeln. Die Veranstaltung zum Tag des Betreuungsrechts informiert über Möglichkeiten zur Vorsorge und erläutert das Betreuungsverfahren, durch das im Wege der fürsorgenden Rechtspflege eine Vertretung des Betroffenen sichergestellt wird, wenn dieser selbst keine Vorsorge hat treffen können oder wollen“, fasst Bettina Niemuth, Direktorin des Amtsgerichts Wolfenbüttel, die Bedeutung des Tags des Betreuungsrechts zusammen.
Ort: Konferenzzentrum des Städtischen Klinikums, Neuer Weg 51A, 38302 Wolfenbüttel
Zeit: 23. September 2019, 17 bis 19 Uhr, Eintritt frei
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