Wolfenbüttel. Die Mitglieder des jüngsten Bauausschusses haben mehrheitlich empfohlen, ab Anfang Januar das Parken auf 34 Parkplätzen auf dem Stadtmarkt mit 60-minütiger Parkscheibenregelung freizugeben, bis die Arbeiten im Bereich des Kornmarktes und der Reichsstraße abgeschlossen sind. Mit Ausnahme der Markttage solle man hier dann werktags von 7 bis 19 Uhr parken können. Ob im Zuge der Parkgebührenerhöhung auch eine andere Regelung in Frage käme, wolle man in den kommenden Sitzungen besprechen, so die Verwaltung. Aus den Reihen der Grünen stimmte Jürgen Selke-Witzel gegen diese Maßnahme. Er halte das Parken auf dem Stadtmarkt für unnötig.
Bereits im Zeitraum vom 18. Mai bis 10. November hatte man das Parken mit Parkscheibenregelung (60 Minuten) auf dem Stadtmarkt gestattet. Aufgrund der noch fortwährenden Bauarbeiten am Kornmarkt und der Kommißstraße schlug die Verwaltung nun vor, diese Parkregelung bis Ende der Bauarbeiten wieder einzuführen. Grund dafür sei der seit zweieinhalb Monaten festzustellende Anstieg der Nutzung der Parkplätze auf dem Stadtmarkt, heißt es von der Verwaltung. Über die eventuelle Einführung des gebührenpflichtigen Parkens am Stadtmarkt aufgrund der verabschiedeten Parkgebührenerhöhung (regionalWolfenbüttel.de) wolle man bei separaten Sitzungen beraten.
Rahmenbedingungen bei Einführung
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, müssten im Falle der Einführung folgende Rahmenbedingungen erfüllt werden:
- Die derzeitige Fußgängerzonenbeschilderung an der Einmündung Klosterstraße/Kanzleistraße beziehungsweise Kanzleistraße/Stadtmarkt soll entfernt werden, wodurch die im Innenstadtbereich gültige eingeschränkte Zonen- Haltverbotsregelung für die komplette Kanzleistraße und den Stadtmarkt ausgeweitet werde. Gleiches gelte auch für den Geltungsbereich der Tempo-30-Zone.
- Die Parkmöglichkeiten für Motorräder auf der Nordseite der Kanzleistraße bleiben erhalten.
- Auf der Südseite müsse die Anzahl der Schwerbehindertenparkplätze bis in den Einmündungsbereich zum Stadtmarkt ausgeweitet werden.
- Auf dem Stadtmarkt soll auf den „markierten“ Flächen das Parken durch eine entsprechende Beschilderung gestattet werden.
- Gegenüber dem Standesamt sollen sieben Parkmöglichkeiten für Trauungen im Standesamt reserviert werden, die mit den bisherigen Ausnahmegenehmigungen genutzt werden können.
- Auf der Südseite werden, mit Ausnahme der Flächen für die Fahrradabstellanlagen, ebenfalls Parkmöglichkeiten geschaffen. Zur Nutzung der Fahrradabstellanlagen sei jeweils links und rechts neben dem letzten Fahrradbügel ein
Parkplatz „einzuziehen“ (Aufstellung Poller), damit eine Nutzung der Fahrradbügel möglich ist. - Der „Innenraum“ des Stadtmarktes soll weiterhin als Fußgängerzone beschildert und ausgewiesen werden. Um ein Befahren zu verhindern und eine ausschließliche Zufahrt des Lieferverkehrs und der Feuerwehr zu gewährleisten, sei in Höhe der Tourist-Information die Stellung eines Pollers geplant.
- In Verlängerung der Kanzleistraße soll durch eine Fußgängerzonenbeschilderung auf die Nutzung des Innenraums hingewiesen werden. Im Übergangsbereich zur Langen Herzogstraße wäre ebenfalls die Neuaufstellung einer
Fußgängerzonenbeschilderung notwendig.
Das 60-minütige Parken mit der Parkscheibenregelung wäre Montag und Donnerstag sowie Donnerstag und Freitag jeweils von 7 bis 19 Uhr und mittwochs von 15 bis 19 Uhr möglich. Die Bewohner, die einen Bewohnerparkausweis besitzen, können in dieser Zeit kostenlos parken, so die Verwaltung.
Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version des Artikels, hieß es, dass die Mitglieder des jüngsten Bauausschusses einstimmig empfohlen haben, ab Anfang Januar das Parken auf 34 Parkplätzen auf dem Stadtmarkt mit 60-minütiger Parkscheibenregelung freizugeben. Es gab jedoch eine Gegenstimme von Jürgen Selke-Witzel von den Grünen. Dies wurde nun entsprechend korrigiert.
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