Tierschützer appellieren: “Auch zu Ostern keine Käfigeier kaufen”




[image=5e1764d4785549ede64cd18d]Wegen der großen Nachfrage zu Ostern werden im Einzelhandel und besonders auf Wochenmärkten wieder vermehrt Käfig-Eier angeboten. Für gefärbte Ostereier nimmt die Industrie meistens Eier aus der sogenannten „Kleingruppenhaltung“, bei der es sich ebenfalls um die neue Form Käfighaltung handelt.

„Die Anbieter gefärbter Eier machen sich eine Gesetzeslücke zunutze, die auf massiven Druck der Geflügelindustrie zurückgeht“, beklagt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung (AGfaN), Eckard Wendt. Seitdem Konsumeier entsprechend der Haltung der Legehennen deklariert werden müssen, verlangen Verbraucher fast ausschließlich Eier aus Bodenhaltungen (Code 2), konventionellen Freilandhaltungen (Code 1) und aus Bio-Freilandhaltungen (Code 0). Um Käfighaltung überhaupt noch profitabel betreiben zu können, würden die Besitzer solcher Anlagen auf die verarbeitende Industrie angewiesen sein, die die Herkunft der in ihren Produkten versteckten Eier nicht anzugeben braucht.

Wer gefärbte Eier kaufen möchte, sollte nur solche nehmen, bei denen die Haltungsform der Hennen deutlich sichtbar auf den Verpackungen angegeben ist. Die AGfaN forderte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtshaft und Verbraucherschutz (BMELV) wiederholt auf, auch die Kennzeichnung verarbeiteter Eier verpflichtend durchzusetzen, damit die Verbraucher eine Wahlmöglichkeit haben. Das wurde auch dieser Tage wieder mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. „Auf diese Weise macht sich das BMELV zum Handlanger einiger weniger unverbesserlicher Hühnerbarone“, kritisiert Wendt.

In diesem Zusammenhang erklärt der Tierschutzfachverband noch einmal die Besonderheiten und Unterschiede der verschiedenen Haltungssysteme, die auf EU-Recht basierend in der deutschen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegt sind:

  •  Käfighaltung (Code 3): Die Hennen werden in Drahtgitterkäfigen auf 800cm² je Tier mit einem Körpergewicht von unter 2 kg gehalten. Das entspricht weniger als 1⅓ DIN A 4-Seiten. In die vorgeschriebenen kleinen Scharrbereiche wird in Praxisbetrieben allenfalls etwas Futter gegeben, damit die Tiere den dort abgesetzten Kot durch das Bodengitter fortscharren. Ein kleiner Fortschritt gegenüber den alten Käfigen sind die Legenester. Diese Haltungsart lässt sich nur bei andauerndem Dämmerlicht betreiben.



  •  Bodenhaltung (Code 2): Die Ställe sind meistens mit Gestellen ausgestattet, auf denen sich die Hennen in mehreren Etagen aufhalten können. Neun Hennen müssen sich 1m² teilen. Das sind noch nicht einmal 2 DIN A4-Seiten je Tier. Sie können zwischen den Gestellen hin und her flattern. Auch hier gibt es Scharrbereiche und Legenester. Die Herdengrößen sind auf 6000 Hennen begrenzt. Es gibt keine Obergrenze für Stalleinheiten.



  • konventionelle Freilandhaltung (Code 1): Der Stall entspricht dem der Bodenhaltung, ebenso die Besatzdichte. Je Henne müssen 4m² Auslauf zur Verfügung stehen.



  •  Bio-Haltung (Code 0): Es leben nur 6 Hennen je m²; die Tiere haben also 1½-mal so viel Platz wie in Bodenhaltung. Viele Bio-Betriebe verwenden Mobilställe, so dass der Auslauf gewechselt werden kann. Die Herdengrößen sind auf max. 3500 Tiere begrenzt. Das Futter muss aus Bio-Landwirtschaft stammen. Dieses Haltungssystem bietet den Hühnern die besten Lebensbedingungen.


Foto: Eckard Wendt


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