Der stellvertretende Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Dirk Toepffer, sieht in dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil zur Besteuerung von Hotelübernachtungen gleichsam das „Ende einer schrägen Steuer-Idee". Toepffer sagte: „Die Bettensteuer ist faktisch gescheitert, das Veto des Bundesverwaltungsgerichtes ist auch ein gutes Signal für Niedersachsen."
Nachdem das Gericht deutlich gemacht habe, dass zwischen privaten und berufsbedingten Übernachtungen unterschieden werden müsse, hätten Hoteliers und Gaststättenbetreiber in niedersächsischen Kommunen, die eine so genannte Kulturförderabgabe oder Bettensteuer bereits erheben, endlich Klarheit: Geschäftsreisende müssen für eine Übernachtung nicht extra zahlen. Dennoch bleibe ein fader Beigeschmack, meinte Toepffer. Schließlich könnten Touristen bei Übernachtungen auch weiterhin mit einer Zwangsabgabe belegt werden. „Wir sehen das weiterhin kritisch. Es entsteht der Eindruck, dass hier das Hotel- und Gaststättengewerbe abgezockt wird." So füge beispielsweise die von der SPD in Hannover beschlossene Hotelübernachtungssteuer dem Messestandort Hannover einen erheblichen Image-Schaden zu, sagte der CDU-Fraktionsvize.
Die Städte, die sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes weiter an der Bettensteuer festklammern würden, seien aus Toepffers Sicht gut beraten, dies noch einmal intensiv zu prüfen. Toepffer schloss sich der Einschätzung des Bundes der Steuerzahler für Niedersachsen und Bremen an, dass entsprechende Satzungen aufgehoben werden und bisherige Einnahmen zurückerstattet werden sollten. „Auch die Stadt Hannover sollte die Bettensteuer angesichts des Leipziger Urteilsspruches begraben. Sie hat keine Zukunft mehr."
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