Undichter Brunnen in der Okerstraße - Verfahren zieht sich in die Länge

Laut Landgericht soll bis Ende Juli ein Gutachten erstellt werden erstellen. Mit einer Sanierung sei aber nicht vor Frühjahr 2021 zu rechnen.

von Julia Seidel


Bis wieder Wasser in dem Brunnen fließen wird, wird wohl noch einige Zeit vergehen. (Archivbild)
Bis wieder Wasser in dem Brunnen fließen wird, wird wohl noch einige Zeit vergehen. (Archivbild) | Foto: Archiv

Wolfenbüttel. In seiner Sitzung am heutigen Dienstag wurde dem Bauausschuss der aktuelle Sachstandsbericht zum undichten Zierbrunnen in der Okerstraße in Wolfenbüttel vorgelegt. Der Brunnen wurde bereits im Jahr 2017 errichtet. Kurz darauf stellte man fest: Er ist nicht ganz dicht. Im September 2019 landete der Fall vor Gericht (regionalHeute.de berichtete). Doch das Verfahren verzögert sich. Nach heutiger Einschätzung ist mit einer baulichen Umsetzung der Brunnensanierung nicht vor Frühjahr 2021 zu rechnen, wie aus der Verwaltungsvorlage hervorgeht.


Weil der vom Gericht zu bestellende Gutachter bislang nicht zur Verfügung gestanden habe, verzögert sich das Verfahren weiter. Der sogenannte Beweisbeschluss des Gerichts erging bereits im September 2019. Anfang März 2020 habe das Landgericht nunmehr einen Fachgutachter für die Erarbeitung von Gutachten einschließlich Sanierungsvorschlag gewinnen können. Nach Vorgabe des Gerichts solle dieser sein Gutachten bis Ende Juli 2020 erstellen.

Gutachten muss erstellt werden


Ein Beweissicherungsverfahren soll der Feststellung des technischen Bauwerkszustandes dienen und eine beurteilende Aussage zur Ausführung treffen. Dabei soll der Beweis über die Wasserundichtigkeit der Brunnenalge erhoben werden. Ebenso seien die Fragen zu klären welcher Art diese Wasserundichtigkeiten sind und worauf sie zurückzuführen sind. Auch sei zu klären, ob ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Bautechnik vorliege und ob es sich um einen planerischen oder einen handwerklichen Fehler handele. Im Anschluss müsse festgestellt werden, welche Maßnahmen erforderlich seien, um den Mangel zu beheben und welche Kosten dafür anfallen.

Um diesen Fragen auf den Grund gehen zu können wäre ein Ortstermin mit beiden Parteien und deren Prozessbevollmächtigten notwendig gewesen. Da bei einem solchen Termin mindestens acht bis zehn Personen anwesend sein würden, habe dieser aufgrund der bestehenden Kontakt- und Versammlungsverbote nicht stattfinden können. Aufgrund der aktuellen Situation sei auch damit zu rechnen, dass der Gutachter eine Verlängerung der Frist beim Gericht beantragen werde und diese von dort dann auch genehmigt erhalten werde. Bei Beginn der gutachterlichen Tätigkeit wäre nach Schätzung mit einer Dauer von drei bis sechs Monaten für die Gutachtenbearbeitung zu rechnen. Nach Auswertung des Gerichtsgutachtens – einschließlich der abgeforderten Sanierungsvorschläge – werde das weitere Vorgehen erneut intern abgestimmt.

Wie geht es nach dem Gutachten weiter?


Sollte das Gutachten im Sinne der Stadt ausfallen, könne der dann Beklagte sich zur Regulierung der Sanierungskosten erklären. Im Falle einer Weigerung könnte dann Klage auf Erstattung der Kosten erhoben werden. Zu diesem Zeitpunkt könnte auch entschieden werden, ob mit der vom Gerichtsgutachter vorgeschlagenen Sanierung schon begonnen werden könnte, da es sich im Folgeprozess lediglich noch um die Höhe der der Stadt zu erstattenden Kosten gehen würde.

Je nach Art und Umfang der gemäß Gutachten vorgeschlagenen Sanierung sei dann gegebenenfalls eine Beauftragung einer Sanierungsplanung und Ausschreibung erforderlich. Sei dies seitens der Stadt Wolfenbüttel baldmöglichst erwünscht, seien die Aufträge durch die Stadt zu erteilen. Somit gehe die Stadt in Vorkasse und erhält zu einem späteren Zeitpunkt die im weiteren Prozess festgelegten Kosten erstattet. Somit sei mit einer baulichen Umsetzung der Brunnensanierung nicht vor Frühjahr 2021 zu rechnen. Auch eine spätere Inbetriebnahme im Frühjahr 2022 sei derzeit nicht ausgeschlossen.


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