Urteil: Todesfahrer von Halchter bleibt weitere vier Jahre und vier Monate in Haft

von André Ehlers




Wolfenbüttel. Vier Jahre und vier Monate Haft. Das Urteil für den Todesfahrer von Halchter steht fest. Damit ist klar, Denis Z. wird eine lange Zeit hinter Gittern sitzen. Seine aktuelle Strafe, die er in der JVA Wolfenbüttel verbüßt, dauert noch bis 2019. Der 33-Jährige hatte Ramona K. am 4. März 2013 auf der Flucht vor der Polizei in Halchter überfahren. Die Mutter von zwei Kindern war auf der Stelle tot. (WolfenbüttelHeute.de berichtete).

Am dritten und letzten Prozesstag im Landgericht Braunschweig hatten Staatsanwaltschaft und Anwältin ihre Plädoyers gehalten. Dabei kamen weitere Details ans Licht. So hat Denis Z. dem Ehemann des Unfall-Opfers einen Brief geschrieben. Der Inhalt blieb geheim. Fest steht nur, Klaus K. hat das Schreiben, welches die Anwälte zugestellt hatten, gelesen. Auf eine Nebenklage verzichtete der Ehemann, blieb dem Prozess jedoch fern.

Denis Z. wiederholte vor Gericht  nochmals, dass ihm der Tod der Frau sehr leid tut und er das Geschehen gerne rückgängig machen wollen würde.

Zuvor hatte Oberstaatsanwältin Kirsten Böök  dem 33-Jährigen ins Gewissen geredet. Er neige dazu, Verantwortung für sein Handeln anderen in die Schuhe zu schieben. Letztendlich sei jedoch er allein für den Tod von Ramona K. verantwortlich.

Anwältin, Gabriele Rieke, kennt ihren Mandanten bereits seit gut 14 Jahren. In ihrem Plädoyer weist sie immer wieder auf dessen Drogen-Sucht hin. Gleichzeitig stellt sie aber auch klar, dass an der Schuld von Denis Z. kein Zweifel besteht. Sie hielt 3 Jahre und 10 Monate für angemessen.

Versicherung des Witwers zahlte nicht


Für die Angehörigen bedeutet das Ende des Prozesses die Chance, das tragische Geschehen abschließend zu verarbeiten. Am Rande wurde bekannt, dass es wohl Probleme mit der Versicherung der Familie gegeben habe. So lange nicht geklärt war, ob die Todesfahrt als Mord zu werten sei, wurden offenbar Zahlungen verweigert. Jetzt, nachdem fest steht, dass es sich um fahrlässige Tötung handelt, müsste der Fall auch für die Versicherung klar sein und die Zahlungen erfolgen.


mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


Justiz Polizei