Veränderte Verkehrsführung in der Innenstadt wird getestet


Die Stadtverwaltung will die Einbahnstraßenregelung an der Kannengießerstraße umdrehen. Foto: Max Förster
Die Stadtverwaltung will die Einbahnstraßenregelung an der Kannengießerstraße umdrehen. Foto: Max Förster | Foto: Max Förster



Wolfenbüttel. Die Stadtverwaltung möchte eine veränderte Verkehrsführung in der Innenstadt testen und hierzu entsprechende Zählungen durchführen. Das geht aus einem Bericht der Stadt Wolfenbüttel hervor. Die geplanten Veränderungen für die sechs- bis zehnwöchige Testphase, die am Dienstag, 29. März, ab 9 Uhr beginnt, betrifft insbesondere die Straßen Harzstraße, Kleine Kirchstraße, Große Kirchstraße und die Verbindungsstraße Große Kirchstraße/Fischerstraße.

Aufgrund der Straßenbauarbeiten im Bereich der Einmündung Kleine Kirchstraße/Kornmarkt musste die Kleine Kirchstraße in den vergangenen Wochen für den Verkehr gesperrt werden (regionalHeute.de berichtete). Pünktlich zum Osterfest sind die Arbeiten weitgehend beendet, die Sperrung des letzten Teilstücks der Kleinen Kirchstraße soll anlässlich der Fortführung weiterer Bauabschnitte in der Reichstraße zunächst noch beibehalten werden, erklärt Olaf Danell, Pressesprecher der Stadt Wolfenbüttel. Die Stadtverwaltung möchte eine veränderte Verkehrsführung in der Innenstadt testen und hierzu entsprechende Zählungen durchführen.

Ziel der Überprüfung


Zum einen soll der Busverkehr dadurch beschleunigt werden, zum anderen könne durch eine optimierte Verkehrslenkung die allgemeine Belastung in diesem Quartier reduziert werden. Aspekte, die auch seitens der Politik herausgestellt und positiv aufgenommen worden seien, so Olaf Danell. Die für die sechs- bis zehnwöchige Testphase geplanten Veränderungen betreffen insbesondere die Straßen Harzstraße, Kleine Kirchstraße, Große Kirchstraße und die Verbindungsstraße Große Kirchstraße/Fischerstraße. Diese Veränderungen sind aber zum Teil auch schon durch die baustellenbedingte Verkehrsführung vorweggenommen.

Was wird geändert?


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Die Veränderungen im Überblick. Foto: Stadt Wolfenbüttel



Harzstraße/Fischerstraße: Die Harzstraße wird als Einbahnstraße vom Harztorplatz nur noch bis zur Einmündung Fischerstraße verlaufen, sodass keine direkte Anbindung an die Lange Straße mehr existiert. Die Regelungen in der Fischerstraße bleiben unverändert. Der östliche Teil der Harzstraße (Lange Straße bis Fischerstraße) wird als Einbahnstraße von der Langen Straße in Richtung Fischerstraße ausgewiesen.


Krumme Straße/Maurenstraße: Die Erreichbarkeit des östlichen Teils der Krummen Straße und auch der Maurenstraße wird aus Richtung Lange Straße über die Harzstraße nicht möglich sein.

Umkehr Einbahnstraße Kannengießerstraße: Um die Erreichbarkeit aus östlicher Richtung zu erleichtern, wird die Einbahnstraßenregelungen der Kannengießerstraße (kleine Verbindungsstraße zwischen Fischerstraße und Große Kirchstraße) in Richtung Große Kirchstraße umgedreht.

Umkehr Einbahnstraße Große Kirchstraße: Die Einbahnstraßenregelung der Großen Kirchstraße wird zwischen Michael-Praetorius-Platz und Harzstraße ebenfalls umgedreht, sodass das vorgenannte Quartier entweder über die Fischerstraße oder den Holzmarkt angefahren werden kann.

Kleine Kirchstraße/Michael-Praetorius-Platz: Die Kleine Kirchstraße, die zwischen Michael- Praetorius-Platz und Kornmarkt nur noch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden darf, bleibt im Bereich der Hauptkirche für den motorisierten Verkehr gesperrt. Das Teilstück der Kleinen Kirchstraße zwischen Michael-Praetorius-Platz und Harzstraße bleibt, analog zur aktuellen Situation, als Einbahnstraße in Richtung Harzstraße erhalten.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich durch die veränderte Verkehrsführung auch Änderungen an Vorfahrtsregelungen ergeben können. Da der gesamte Bereich westlich der Langen Straße als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist, gilt dort grundsätzlich die „Rechts-vor-Links-Regel“.


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