Vogelgrippe - neue strenge Regeln für Hobbyhalter


Symbolfoto: Pixabay
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Wolfenbüttel. Angesichts der aktuellen Situation zur Vogelgrippe hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine „Verordnung über besondere Schutzregeln in kleinen Geflügelhaltungen" erlassen. Diese Eil-Verordnung tritt ab sofort in Kraft.


Ziel sei es, den Eintrag des Virus in Stallungen zu verhindern. Damit gelten für kleinere Geflügelhaltungen bis zu 1000 Tieren und Hobbyhaltungen strengere Anforderungen. Die Veterinärabteilung des Landkreises informiert im Folgenden über die wichtigsten Regeln. Im gesamten Kreisgebiet gibt es 481 kleine Betriebe mit Geflügelhaltung.
Hier die wichtigsten Regeln im Überblick:

1. Desinfektionsmatten oder -wannen sind vor dem Stalleingang zu errichten. Hier soll das Schuhwerk, welches außerhalb des Stalls getragen wird, desinfiziert werden.

2. Beim Betreten des Stalles ist bestandseigene Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) zu tragen. Die Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) verbleibt im Stall und muss regelmäßig gewaschen und desinfiziert werden. Bei Verwendung von Einmalschutzkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.

3. Die Hände sind unmittelbar vor Betreten des Stalls zu waschen und zu desinfizieren.

4. Nach jeder Ein- oder Ausstallung von Geflügel sind die eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren. Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und
zu desinfizieren.

5. Transportmittel für Geflügel (wie Viehtransportfahrzeuge, Anhänger, Kisten, Käfige, Behältnisse) sind nach jeder Verwendung unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.

6. Hunde und Katzen sind von den Stallungen fern zu halten.

7. Kein Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler zu kaufen.
Weiterhin sind unter anderem laut Verordnung grundsätzlich einzuhalten:

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Krankheitsanzeichen, wie mehr als 2 Prozent Geflügelverluste innerhalb von 24 Stunden erhebliche Veränderung in der Legeleistung oder Gewichtszunahme sind unverzüglich durch einen Tierarzt abklären zu lassen. Dabei ist immer auch auf Influenza
A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.

Telefonische Auskünfte gibt die Veterinärabteilung des Landkreises unter der Telefondurchwahl 05331/ 84 782.


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