Warten auf LilaConnect Glasfaseranschluss: Ist man an den Vertrag gebunden?

Viele Haushalte freuen sich bereits über schnelles Internet. Doch was ist, wenn der Anschluss einfach nicht erfolgt?

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Der LilaConnect Ausbau geht nicht so schnell voran wie geplant. Das verärgert manche Kunden.
Der LilaConnect Ausbau geht nicht so schnell voran wie geplant. Das verärgert manche Kunden. | Foto: Werner Heise

Wolfenbüttel. Der Anbieter LilaConnect will Wolfenbüttel mit Glasfaser versorgen. Doch der Ausbau geht bislang eher schleppend voran. Es seien zwar bereits Haushalte angebunden, manche Neukunden warten allerdings noch immer auf das schnelle Internet. So gibt es in den sozialen Medien vermehrt auch kritische Stimmen. regionalHeute.de fragte beim Anbieter nach, wie es mit dem Ausbau vorangeht und wie es mit der Vertragsbindung aussieht, wenn sich der Anschluss verzögert.



Wie LilaConnect berichtet, seien derzeit bereits circa 7.500 Haushalte erschlossen worden, wovon bereits 1.500 Kunden die Produkte von LilaConnect nutzen. Erst Anfang September habe man zusätzlich Studierenden im Studentenwohnheim Alma Mater 220 Glasfaseranschlüsse verfügbar gemacht, wovon 150 Anschlüsse bereits genutzt werden. Dennoch sei es zu Verzögerungen der ursprünglichen Bauplanung gekommen, "die auch wir umfänglich bedauern", so der Anbieter.

Verzögerter Ausbau


Der Ausbau einer solch umfangreichen Infrastrukturmaßnahme erfordere eine Menge an Materialien und Ressourcen. Darüber hinaus sei die gesamte Bauindustrie von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges beeinträchtigt, was zu erheblichen Lieferverzögerungen und Engpässen in der Materialbeschaffung als auch in den Bauressourcen geführt habe, so LilaConnect.

"Trotz dieser globalen Herausforderungen arbeiten wir mit Hochdruck daran, jeden einzelnen Anschluss so bald wie möglich zu aktivieren. Das bedeutet: Wir sind wie gehabt voll und ganz für unsere Kunden da. Weiterhin stehen wir zu unserem Versprechen, den Wolfenbüttelern einen erstklassigen Glasfaserausbau zu bieten und obwohl sich dieser Prozess länger hinzieht als erwartet, entstehen für unsere Kunden dadurch keinerlei Nachteile", verspricht das Unternehmen.

Vertragsbindung


Doch was passiert, wenn man noch nicht angeschlossen worden ist? Die Bestellung eines Glasfaseranschlusses ist in mehrere Phasen aufgeteilt. Diese bestimmen auch, welche Möglichkeiten Kunden haben, von Verträgen zurückzutreten. In einem Ausführlichen Bericht informiert darüber auch die Verbraucherzentrale (mehr dazu). Kurz zusammengefasst: Im Bestellvorgang gibt es die Auftragseingangsbestätigung und die Auftrags-Bestätigung. Diese finden meist innerhalb kurzer Zeit statt - hier besteht jeweils ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Wer aktuell noch auf seinen Anschluss wartet, der dürfte vermutlich diese Fristen bereits ausgesessen haben. Damit rutscht man dann auch in die 24-monatige Vertragslauffrist, welche mit Vertragsabschluss beginnt. Innerhalb dieser ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich, Leistungen müssen allerdings erst vergütet werden, wenn sie tatsächlich vom Anbieter erbracht werden. Diese Regelung sei so auch vom Bundesgerichtshof bestätigt worden, erklärt die Verbraucherzentrale.

LilaConnect hat eine eigene Herangehensweise


"Die Kündigungen der bestehenden Verträge werden erst dann vorgenommen, wenn wir den neuen jeweiligen Anschluss erfolgreich fertiggestellt haben und die Verbindung zum Glasfasernetz aktiviert wurde. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass keine doppelten Kosten entstehen und ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist. Kunden, die verunsichert sind oder Fragen haben, bitten wir, sich gerne direkt mit uns Verbindung zu setzen, um die individuellen Fragen zu klären und Lösungen zu finden", so fasst LilaConnect das übliche Vorgehen zusammen.

Dies entspricht allerdings nicht ganz der Auffassung der Verbraucherzentrale beziehungsweise des Bundesgerichtshofs. Die Verbraucherzentrale erklärt: "Der erste reguläre Kündigungszeitpunkt eines laufenden Glasfaservertrages ist in der Regel 2 Jahre nach Erhalt der Auftragsbestätigung und nicht nach der Schaltung des Anschlusses. Achten Sie auf den Kündigungszeitpunkt im Bestätigungsschreiben. Weisen Sie den Anbieter bei einem fehlerhaften Datum darauf hin und fordern Sie ihn zur Korrektur auf."

Demnach lohnt es sich bei einem Kündigungswunsch, die Verträge genau unter die Lupe zu nehmen und sich möglicherweise rechtlich von einem Anwalt beraten zu lassen. Auch kann man sich an die Verbraucherzentrale wenden. Man sollte zudem klären, in welchem Zeitraum die Bereitstellung des Anschlusses in Aussicht gestellt wurde - eventuell besteht auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Anbieter nicht an die Fristen gehalten hat.


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