Wolfenbüttel. Mit einer Allgemeinverfügung vom Mittwoch, 1. April, hat der Landkreis Wolfenbüttel aufgrund der Corona-Krise besondere Regelungen zum Aufenthalt getroffen. Vom 31. März bis zum 30. Juni auslaufende befristete Aufenthaltstitel, etwa für Blaue Karten EU, Aufenthaltserlaubnisse oder nationale Visa, gelten bis Ende Juni fort. Die mit dem Aufenthaltstitel verbundenen Beschäftigungserlaubnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Dies teilt der Landkreis Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung mit.
Duldungen und Aufenthaltsgestattungen für Menschen aus dem Ausland, die dem Landkreis Wolfenbüttel zugewiesen wurden, würden bis zum 30. Juni verlängert werden. Das gelte für die Duldungen und Gestattungen, die zwischen dem 31. März und 29. Juni ablaufen und betreffe abgelehnte Asylbewerber und Menschen, wo das Asylverfahren noch laufe. Die Ausländerbehörde des Landkreises sei derzeit aufgrund der Corona-Virus-Pandemie für den Publikumsverkehr geschlossen. Das erschwere es betroffenen Menschen, eine Aufenthaltsverlängerung rechtzeitig zu beantragen. Zudem könne eine Antragstellung über den Postweg nicht genau auf den Tag geplant werden. Somit könnten sie in die Situation kommen, unverschuldet ohne gültige Papiere zu sein.
Ausreisefrist für Touristen und Geschäftsreisende verlängert
Die Ausreisefrist werde auch für Touristinnen und Touristen verlängert, die sich 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten dürfen, wenn die 90-Tage-Frist im Zeitraum vom 31. März bis 29. Juni ende. Hier sei die Ausreisefrist bis einschließlich zum 30. Juni verlängert worden. Das gelte auch für Besuchs- und Geschäftsvisa (Touristenvisa, Typ C). Auch hier seien diese Visa bis zum einschließlich 30. Juni gültig, die Ausreisefrist werde bis zu diesem Datum verlängert. Derzeit seien viele Ausreisen durch Grenzschließungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich.
Die Verlängerung der Ausreisefrist gelte für zwischenzeitlich mit Hauptwohnsitz im Landkreis Wolfenbüttel gemeldete Ausländerinnen und Ausländern, sowie Ausländerinnen und Ausländer, die noch nicht gemeldet sind, sich aber nachweislich mindestens seit einer Woche vor Bekanntgabe dieser Verfügung im Landkreis Wolfenbüttel aufgehalten haben und sich auch noch gegenwärtig hier aufhalten.
Soweit aufgrund der dynamischen Lage erforderlich, könne die Geltungsdauer der angeordneten Maßnahmen auch verlängert werden. Sobald die lnfektionsschutzmaßnahmen des Landes aufgehoben seien, seien die gesetzlich vorgesehenen Antragstellungen für Aufenthaltstitel, Duldungen und Gestattungen innerhalb von vier Wochen nachzuholen. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 21/2020 vom 1. April 2020 veröffentlicht: www.lk-wolfenbuettel.de/amtsblatt

