Widerspruch gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr


Symbolbild Foto: Nickel
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Schöppenstedt. Auch wenn die Wehrpflicht seit 2011 abgeschafft ist, leiten die Behörden noch Daten an das Bundesamt für Wehrerfassung. Dieser Weiterleitung von Daten muss ausdrücklich widersprochen werden, auch wenn sie nur zur Übersendung von Informationsmaterial dienen.


Anstelle der Wehrerfassung werden jährlich am 31.03. gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes (SG) an das Bundesamt für Wehrerfassung folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, übermittelt: Familienname, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) widersprochen haben. Widersprüche gegen eine Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung sind schriftlich oder persönlich an die Samtgemeinde Elm-Asse zu richten.

Bürgerbüro Schöppenstedt, Markt 3, Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr - 12 Uhr, Dienstag von 14 Uhr - 15.30 Uhr, Donnerstag von 14 Uhr - 18 Uhr

Bürgerbüro Remlingen, Im Winkel 4, Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr - 12 Uhr (Mittwochs geschlossen), Dienstag von 14 Uhr - 15.30 Uhr, Donnerstag von 14 Uhr - 18 Uhr


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