Wolfenbüttel. Wie Leser gegenüber regionalHeute.de immer wieder betonen, sei das Mitgefühl mit den geflüchteten Menschen aus der Ukraine recht groß. Doch geht es an den "eigenen" Wohnraum, schlägt Verständnis und Mitgefühl in Missgunst und Verständnislosigkeit um. Nicht selten wird geglaubt, Wohnungen, die für Flüchtlinge angemietet werden, ist Wohnraum, der den Bürgern weggenommen wird. Doch ist das wirklich so?
Vor allem in den sozialen Netzwerken wurde in den vergangenen Wochen immer wieder Kritik laut, dass der Wohnraum knapp sei und aufgrund der laufenden Flüchtlingsaufnahmen eine weitere Wohnungsknappheit befürchtet werde. Besondere Kritik gab es kürzlich von einem unserer Leser. Dieser erklärte regionalHeute.de gegenüber, dass die Zusage für eine Wohnung durch die Wohnungsbaugesellschaft zurückgezogen wurde, da alle leerstehenden Wohnungen an die Kommunen vermietet wurden, um dort Flüchtlinge unterzubringen. Nun drohe ihm die Obdachlosigkeit. Die Verantwortung dafür sehe er ganz klar bei der Stadtverwaltung und der Wohnungsbaugesellschaft (WoBau).
Wohnraum für alle
Doch beide weisen die Kritik von sich. Speziell im vorgenannten Fall sei keine verbindliche Zusage getroffen wurden, betont die WoBau auf Nachfrage von regionalHeute.de. Man verspricht aber, mit dem Betroffenen noch einmal Kontakt aufzunehmen. Im Allgemeinen lasse sich aber sagen, dass es nicht zutreffe, dass alle freien Wohnungen von der Stadt oder dem Landkreis zur Flüchtlingsunterbringung angemietet werden. "Als kommunales und soziales Wohnungsunternehmen versorgen wir alle Menschen mit Wohnraum, sodass wir einen kleinen Teil für geflüchtete Familien aus der Ukraine zur Verfügung stellen konnten. Dieses Vorgehen betrifft alle Kommunen, in denen wir vertreten sind", teilt die Wohnungsbaugesellschaft mit.
Und auch die Stadtverwaltung macht deutlich, dass es keineswegs so sei, dass man ohne Rücksicht auf die eigenen Bürger eine Vielzahl von Wohnungen anmietet, um dort Flüchtlinge unterzubringen. Zwar würden auch Wohnungen von Wohnungsbaugesellschaften angemietet. Aber auch nur, wenn es entsprechende Angebote auf dem freien Markt gebe, betont Stadtsprecher Thorsten Raedlein auf Nachfrage von regionalHeute.de.
"Diese Angebote nehmen wir im Rahmen des Bedarfs an. Der Wohnungsmarkt ist grundsätzlich frei. Jeder Vermieter entscheidet selbst, an wen er vermieten möchte. Unsere Aufgabe als Stadt ist es, Obdachlosigkeit zu verhindern, dieser Aufgabe kommen wir derzeit nach. In diesem Zusammenhang agiert die Stadt auf dem freien Wohnungsmarkt wie alle Wohnungssuchenden, denen ebenfalls der Zugang zu den Wohnungen durch das offene Angebot möglich ist", betont Raedlein.
Kein Belegungsrecht für die Stadt
Eine Kontingentierung durch die Stadt sei nicht möglich und auch nicht beabsichtigt, erklärt Raedlein weiter und weist darauf hin, dass die Stadt nur vorübergehend und stellvertretend für den Landkreis entsprechende Mietverträge zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, und zwar nach den marktüblichen Konditionen abschließe. Eine Wettbewerbsverzerrung sei deshalb ausgeschlossen und Belegungsrechte im Sinne bezahlbaren Wohnraums würden nicht in Anspruch genommen, da diese Wohnungen nur begrenzt zur Verfügung stünden.
Aus Sicht der Stadt sei nicht zu erkennen, wie sich die derzeitige Situation dauerhaft auf das Aufkommen bezahlbaren Wohnraums auswirken könnte. Anzeichen für Neid, Konflikte oder etwa Potential einer Sozialdebatte um Wohnraum, sehe man dadurch nicht, lässt Raedlein abschließend wissen. Ganz im Gegenteil: Die Bereitschaft der Wolfenbütteler Bevölkerung zu unterstützen, sei großartig. Dem Aufruf der Stadt, freien Wohnraum für Kriegsflüchtlinge zu vermieten, seien viele Bürger gefolgt. Viele hätten Geflüchtete auch privat, ohne Kostenerstattung, aufgenommen.
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