Wolfenbüttel: "Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Visier"


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[image=5e1764b7785549ede64ccb37]Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, schädigt die Wirtschaft, ist unsozial und schmälert die Einnahmen des Staates erheblich. Und weil dies so ist, sind die Behörden der Zollverwaltung zusammen mit den Städten und Landkreisen Niedersachsens in einer gemeinsamen Kontrollaktion entschlossen dagegen vorgegangen. Vom 10. bis zum 13. Oktober 2011 führten die Ermittler Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch und mussten dabei zahlreiche Gesetzesverstöße feststellen. Unterstützt wurden sie dabei durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der ARGE, der Ausländerbehörden sowie durch einen Mitarbeiter der Umweltabteilung. Auch Wolfenbütteler Ermittler beteiligten sich daran.

"Wir haben uns unterschiedliche Schwerpunktbereiche für unsere Kontrollen ausgesucht und wollten ein deutliches Zeichen setzen", so Colette Hercher, Präsidentin der Bundesfinanzdirektion Nord. Andreas Schneider, Präsident der Bundesfinanzdirektion Mitte in Potsdam, ergänzt: "Die Zollverwaltung leistet bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise der Gewährung von Mindestarbeitsbedingungen und der Zahlung von Mindestlöhnen in bestimmten Wirtschaftsbranchen, einen entscheidenden Beitrag." Im Rahmen der Prüfun-gen spielten auch handwerks- und gewerberechtliche Bestimmungen eine wichtige Rolle. Auf deren Einhaltung hatten insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreise, kreisfreien Städte und der großen selbstständigen Städte ein wachsames Auge. Für deren Koordinierung ist das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zuständig. Der niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode unterstrich die Bedeutung der Kontrollen ebenfalls: "Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und das Aufdecken von Handwerks- und Gewerbeverstößen ist uns ein zentrales Anliegen bei diesen Prüfungen."

Schwerpunktbereiche der Kontrollen bildeten das Baugewerbe und Kfz-Werkstätten. Es wurden Baustellen von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, Stadtvillen, Geschäftshäusern und Großbaustellen (Bürocenter, Altenpflegeheim, Supermarkt, Landeskrankenhaus) überprüft. In einem Fall wurde eine Wohnung wegen Verdachts auf Wohnungsprostitution und Betreibens eines illegalen Piercingstudios geprüft. Neben der Prüfung leisteten die Fahnder auch Aufklärungsarbeit. Im Landkreis Wittmund wurden Praktikanten der Berufsbildenden Schule Bau auf der Baustelle angetroffen und über den Anlass der Kontrollen informiert.

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist seit Jahren eine Schwerpunktaufgabe der Zollverwaltung. Im Rahmen ihrer Prüfungen befragen die Zollbeamtinnen und Zollbeamten die bei der Arbeit angetroffenen Personen zu deren Tätigkeiten oder Beschäftigungsverhältnissen. Insbesondere interessieren sich die Zöllner dabei für Angaben zu Art, Umfang und Dauer von Beschäftigungsverhältnissen. "Wir überprüfen, ob die Arbeitgeber ihre Beschäftigten korrekt zur Sozialversicherung angemeldet haben und überwachen die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge", gibt Colette Hercher, Präsidentin der Bundesfinanzdirektion Nord, zu verstehen. Und weiter: "Im Nachgang zu den Befragungen vor Ort prüfen wir häufig auch noch die Geschäftsunterlagen der Unternehmen."

Die Ergebnisse der gemeinsamen Sonderaktion können sich sehen lassen:

Insgesamt wurden 1896 Personen und 772 Unternehmen überprüft. In 51 Fällen besteht der Verdacht, dass die Firmen nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Wegen möglichem Sozialleistungsbetrug wird in 49 Fällen ermittelt. Darüber hinaus besteht in drei Fällen der Verdacht, dass die Firmen Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnisse beschäftigen. Außerdem wird noch wegen des Verdachts der Scheinselbstständigkeit, Verstößen gegen melderechtliche Bestimmungen sowie Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ermittelt. Verstöße gegen handwerksrechtliche Bestimmungen werden in 82 Fällen, gegen die Gewerbeordnung in 34 Fällen und gegen das Gaststättengesetz in einem Fall vermutet.

In einer Vielzahl von Fällen haben die Kontrolleure bereits Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts entsprechender Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten eingeleitet. Zahlreiche Verfahren werden wohl nach Auswertung weiterer Unterlagen hinzukommen.

Die Chefs der drei beteiligten Behörden waren mit dem Verlauf und den Ergebnissen der Prüfungen sehr zufrieden und betonten deren Wichtigkeit. "Die Ergebnisse der Kontrollen geben den beteiligten Partnern der Kontrollaktion absolut recht", schätzt Wirtschaftsminister Bode den Erfolg der Überprüfungen ein. "Mein Dank gilt den beteiligten Behörden, die durch das gemeinsame und entschlossene Vorgehen ein deutliches Zeichen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Niedersachsen setzen konnten", fügte Bode hinzu. Auch Colette Hercher, Präsidentin der Bundesfinanzdirektion Nord, gibt sich mit dem Ausgang der Kontrollen zufrieden: "Die Vielzahl an Verstößen zeigt, dass Schwarzarbeit noch immer ein großes Problem darstellt, welches konsequent verfolgt werden muss." Andreas Schneider, Präsident der Bundesfinanzdirektion Mitte in Potsdam, war überzeugt: "Die Ergebnisse zeigen einmal mehr, dass unsere Kontrollen richtig sind und wir auch weiterhin entschieden gegen die schwarzen Schafe der Branchen durch derartige Kontrollaktionen vorgehen werden."

Die gemeinsamen Aktionstage zwischen dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium und den Bundesfinanzdirektionen Nord und Mitte werden zweimal jährlich durchgeführt und haben bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Niedersachsen eine wichtige Bedeutung. Ziel ist es, die Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften zu überwachen, Verstöße aufzudecken und konsequent zu verfolgen. "Der ehrliche Handwerker darf nicht der Dumme sein. Dafür setzen sich die drei Bündnispartner ein", fasst Wirtschaftsminister Jörg Bode kurz und knapp zusammen.

Ermittlungsergebnisse aus den einzelnen Regionen

Im Zuständigkeitsbereich der Regierungsvertretung Braunschweig waren insgesamt 34 Fahnder der Landkreise Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim, Osterode am Harz, Peine, Wolfenbüttel und der Städte Braunschweig, Goslar und Wolfsburg sowie 18 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Braunschweig im Einsatz. Es wurden 94 Objekte mit insgesamt 134 Firmen und 316 Personen kontrolliert und dabei 80 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Im Zuständigkeitsbereich der Regierungsvertretung Oldenburg waren insgesamt 28 Fahnder der Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Gr. Bentheim, Vechta, Wittmund und der Städte Emden, Oldenburg, Osnabrück, Wilhelmshaven, Lingen und Norden sowie 40 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Oldenburg im Einsatz. Es wurden 161 Objekte mit insgesamt 239 Firmen und 616 Personen kontrolliert und dabei 99 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Im Zuständigkeitsbereich der Regierungsvertretung Lüneburg waren insgesamt 20 Fahnder der Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Heidekreis, Stade, Uelzen, Verden und der Stadt Cuxhaven sowie 48 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bremen und des Hauptzollamtes Hannover im Einsatz. Es wurden 116 Objekte mit insgesamt 198 Firmen und 485 Personen kontrolliert und dabei 38 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Im Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Regierungsvertretung Hannover waren insgesamt 23 Fahnder der Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover und der Städte Hameln, Hannover und Hildesheim sowie 21 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 125 Objekte mit insgesamt 201 Firmen und 479 Personen kontrolliert und dabei 77 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Alle Verdachtsfälle werden nun näher überprüft und bei Feststellung eines tatsächlichen Verstoßes gegen geltendes Recht mit einem Bußgeld oder einer Strafe belegt.


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